Jahresfinanzbericht 2015

LAGEBER I CHT 2 0 1 5  1 9 Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Im Lagebericht werden das aktuelle Zahlenmaterial und die Vorjahreswerte gerundet in Tausend EURO (T€) dargestellt. In der Summenbildung können daher Rundungsdifferenzen nicht ausgeschlossen werden. Sämtliche Angaben mit dem Bankwesengesetz beziehen sich auf die Fassung des Bankwesengesetzes mit Gültig- keit bis zum 31. Dezember 2015. „HETA“-Moratorium / Pfandbriefstelle Mit Bescheid vom 1. März 2015 ordnete die Finanzmarkt- aufsicht („FMA“) in ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gem. § 3 Abs 1 BaSAG an, dass infolge des Vorliegens der Abwicklungsvoraussetzungen nach § 49 BaSAG die Fällig- keiten sämtlicher von der HETA ASSET RESOLUTION AG („HETA“) ausgegebenen Schuldtitel und ihrer Verbindlich- keiten mit sofortiger Wirkung bis zum 31. Mai 2016 aufge- schoben werden („HETA Moratorium“). Von diesem Moratorium sind emittierte Schuldtitel der Pfandbriefbank (Österreich) AG in Höhe von 1,2 Milliarden Euro betroffen. Im April 2015 wurde zwischen der Pfandbriefstelle der österreichischen Landes-Hypothekenbanken, der Pfand- briefbank (Österreich) AG sowie den einzelnen Mitgliedsin- stituten und dem Land Kärnten die „Vereinbarung über die Erfüllung und Abwicklung der Solidarhaftung gemäß § 2 Pfandbriefstelle-Gesetz sowie die Abwicklung von Aus- gleichsansprüchen im Innenverhältnis“ abgeschlossen. Auf Grund dieser Vereinbarung hat sich die Landes- Hypothekenbank Steiermark AG unter Berücksichtigung des auf ihren zugehörigen Gewährträger entfallenden Kopfanteils verpflichtet, Finanzmittel bis zu einer Höhe von 155,0 Millionen Euro der Pfandbriefbank (Österreich) AG zur Erfüllung fälliger Verbindlichkeiten aus den HETA- Emissionen zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug tritt die Pfandbriefbank (Österreich) AG sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen, Sicherheiten und sonstigen Rechte aus oder im Zusammenhang mit einer konkreten HETA-Finanzierung an die zahlenden Solidarschuldner ab. Zum 31.12.2015 wurden von der Pfandbriefbank (Öster- reich) AG Finanzmittel in Höhe von 84,0 Millionen Euro abgerufen, wovon auf den eigenen Kopfanteil 42,0 Millio- nen Euro entfallen. Für das bestehende Risiko, dass die Pfandbriefstelle der Verpflichtung zur Bedienung der betroffenen Schuldtitel nicht zur Gänze nachkommen kann, und die Landes- Hypothekenbank Steiermark AG, die übrigen Landes- Hypothekenbanken und die jeweiligen Gewährträger von den Gläubigern der Pfandbriefstelle bzw. der Pfandbrief- stelle in Anspruch genommen werden, wurden Risikovor- sorgen in Form von Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen gebildet. Für die Berechnung der Risiko- vorsorge wurden die Vermögensaufstellungen aus den veröffentlichten Gläubiger- und Investoreninformationen der HETA, mögliche Zahlungen aus der Ausfallbürgschaft des Landes Kärntens sowie das Ausmaß der möglichen Ver- pflichtung mit einem Sechzehntel berücksichtigt. Auf Grund der zum 31. Dezember 2015 bestehenden For- derungen gegenüber der HETA bzw. der nicht ausgenütz- ten Kreditrahmen gegenüber der Pfandbriefbank (Österreich) AG (bei Ausnutzung Forderung gegenüber der HETA) aus dem eigenen Kopfanteil wurde die Risikovorsor- ge um T€ 13.024 erhöht, sodass zum Stichtag 31. Dezember 2015 eine Risikovorsorge in Höhe von ins- gesamt T€ 28.524 (Vorjahr: T€ 15.500) ausgewiesen wird. Davon entfällt ein Betrag von T€ 15.449 auf Einzelwertbe- richtigungen zu Forderungen und ein Betrag von T€ 13.075 auf Rückstellungen für Kreditrisiken. Am 21. Jänner 2016 hat der Kärntner Ausgleichszahlungs- Fonds (KAF) ein Angebot gemäß § 2a Finanzmarktstabili- tätsgesetz („FinStaG“) zum Kauf von Schuldtitel der HETA ASSET RESOLUTION AG („HETA“) gelegt. Den Gläubigern der HETA wurde angeboten, ihre zu 100 Prozent garantier- ten Anleihen zu einer Quote von 75 Prozent zurückzukau- fen. Die Angebotsfrist endete mit 11. März 2016. Am 16. März 2016 wurde das Ergebnis des Tenderverfahrens veröffentlicht. Eine notwendige Gläubigermehrheit ist nicht zustande gekommen. Der Schuldenschnitt bei der HETA durch die FMA ist noch vor Ablauf des Moratoriums Ende Mai 2016 geplant. Bis dahin sind alle Tilgungen und Zinszahlungen auf HETA- Anleihen ausgesetzt. Welche Quote die FMA festlegt, ist offen. Die Höhe eines zu erwartenden Mittelabflusses sowie die Einbringlichkeit möglicher Ansprüche gegenüber der HETA und dem Land Kärnten sind dementsprechend mit Unsi- cherheiten behaftet.

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