Jahresfinanzbericht 2015

1 8  LAGEBER I CHT 2 0 1 5 Das Bild der Wirtschaften in den Schwellenländern ist vielfältig und in einigen Fällen schwierig. In China war zwar im Kontext der Umwandlung von einer Produktions- auf eine Dienstleistungswirtschaft eine Verringerung des Wachstums zu erwarten, doch der Rückgang des BIP- Wachstums im Jahr 2015 auf 6,9% nach 7,35% im Jahr 2014 löste Sorgen über die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt aus. Selbst die Interventionen der Regierung – Refor- men des Finanzmarktes, Lockerung der Geldpolitik, leichte Abwertung des Renminbi – ließen die heimischen Aktien- märkte nicht ruhen. Allgemein haben Nettoölexporteure und Schwellenländer mit engen chinesischen Handelsbe- ziehungen 2015 gelitten. Auch durch spezielle geopoliti- sche und landesspezifische Rahmenbedingungen war das russische und brasilianische Wirtschaftswachstum mit rund 3,75% rückläufig (Quelle: IWF). Aber es gab auch Lichtbli- cke: So konnte Indien mit einem Zuwachs von 7,3% kräfti- ge Impulse setzen. Die gesamte Zinskurve wurde nach unten bewegt, was dem Kampf der EZB gegen die Inflation geschuldet ist. Die Geldmarktzinssätze bewegten sich unter die Null-Linie und mehrere europäische Staatsanleihen werden heute mit negativen Renditen gehandelt. Da sich die FED als einzige Zentralbank an eine Zinserhöhung gewagt hat, wurde der US-Dollar gegenüber den meisten Währungen fester. 10% legte der US-Dollar gegenüber dem EURO zu, mehr noch war es gegenüber Währungen von Schwellenländern. Der um 36% gesunkene Ölpreis wirkte sich in Summe positiv auf die globale Wirtschaft aus, allerdings geriet der Ener- gie-Sektor an sich aufgrund der erwarteten negativen Aus- wirkungen zunehmend unter Druck. Die globalen Aktienmärkte reagierten mit gemischten Gefühlen: Großbri- tannien verzeichnete einen moderaten Rückgang (-5%), die USA blieben unverändert, Europa verzeichnete moderate Gewinne (+5%), einen soliden Anstieg gab es in Japan (+9%). Noch bemerkenswerter war, dass die Finanzmärkte mit mehreren Perioden gestiegener Volatilität konfrontiert waren. Am 1. Jänner 2015 trat die europäische Bankenabwick- lungsrichtlinie (BRRD – Bank Recovery and Resolution Directive) in Kraft. Diese Richtlinie steckt den Rahmen für die Sanierung und Abwicklung von Banken in der EU ab. In Österreich wurde mit der Umsetzung der BRRD durch das Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) ein nationaler Rechtsrahmen für den Umgang mit Banken in Schieflage geschaffen. Das BaSAG soll einen geordneten Marktaustritt von Ban- ken gewährleisten – ohne signifikante negative Auswirkun- gen auf die Finanzstabilität bei gleichzeitigem Schutz von Einlegerinnen und Einlegern sowie Kundinnen und Kunden und möglichst geringem Einsatz öffentlicher Mittel. Das BaSAG trifft Regelungen für die folgenden Themenbe- reiche:  „Vorbeugung“ durch die verpflichtende Erstellung von Sanierungsplänen durch die Banken und die Erstellung von Abwicklungsplänen durch die Ab- wicklungsbehörde samt Befugnissen zur Beseiti- gung von Abwicklungshindernissen;  „Frühintervention“ mit der Möglichkeit frühzeitig einzugreifen und damit verbundenen zusätzlichen Eingriffsbefugnissen für die Aufsichtsbehörden sowie  „Abwicklung“ durch die Einrichtung einer nationa- len Abwicklungsbehörde und den ihr zur Verfü- gung stehenden Befugnissen und Abwicklungsinstrumenten. Als besonders erwähnenswerte Neuerungen sind die Ein- richtung der Abwicklungsbehörde, die Schaffung eines Abwicklungsfinanzierungsmechanismus und die Einführung des Bail-in-Instruments zur Gläubigerbeteiligung an den Abwicklungskosten bereits mit 1. Jänner 2015 hervorzuhe- ben. Gem. § 126 BaSAG hat die FMA als nationale Abwick- lungsbehörde für 2015 auch Beiträge zum nationalen Ab- wicklungsfonds einzuheben. Der Beitrag, welcher in Summe von allen österreichischen Banken zu bezahlen ist, errechnet sich aus einem Grundbeitrag für nicht pauscha- lierte Institute, welcher sich an den gedeckten Einlagen gem. ESAEG orientiert, und einer Risikoanpassung, um für jedes Kreditinstitut die individuelle Risikosituation zu erfas- sen und so den individuellen Beitrag zu berechnen. Mit der Anwendung des neuen Bankenabwicklungsgeset- zes auf die HETA ASSET RESOLUTION AG („HETA“) er- folgte europaweit die erste Abwicklung gemäß der neuen EU-Richtlinie. Innerhalb dieser herausfordernden Rahmenbedingungen konnte sich die Landes-Hypothekenbank Steiermark AG sehr gut behaupten. In den strategischen Geschäftsfeldern konnte aufgrund der hohen Kompetenz unserer Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter die gute Marktpräsenz weiter aus- gebaut werden.

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