Jahresfinanzbericht 2014
5 6 JAHRESABSCHLUSS 4. Aufwendungen für Bezüge und Vergütungen an Vorstand und Aufsichtsrat gemäß § 239 Abs. 1 Z. 4 UGB Hinsichtlich der Darstellung der Aufwendungen für Bezüge und Vergütung an Vorstand und Aufsichtsrat wird die Schutzklausel im Sinne des § 241Abs. 4 UGB in Anspruch genommen. Die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates sind in der Beilage 2 zu diesem An- hang angegeben. 5. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemäß § 237 Z. 8b UGB Alle Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen oder Personen sind unwesentlich bzw. zu marktüblichen Konditionen geschlossen und daher nicht im Rahmen des § 237 Z. 8b UGB anzugeben. 6. Aufwendungen für Honorierung der Abschlussprüfer gemäß § 237 Z. 14 UGB Gemäß § 237 Z. 14 UGB wird das Abschlussprüferhonorar für den Jahresabschluss der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG im Rahmen der Konzernanhangangabe der Raiffei- sen-Landesbank Steiermark AG veröffentlicht. 7. Angaben zu Niederlassungen außerhalb Österreichs gemäß § 64 Abs. 1 Z. 18 BWG Die Landes-Hypothekenbank Steiermark AG unterhält keine Niederlassungen außerhalb Österreichs. Die Angaben in § 64 Abs. 1 Z. 18 BWG sind daher ident mit den jeweiligen Posten des Jahresabschlusses.
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MTUyNTMw