Jahresfinanzbericht 2014
5 0 JAHRESABSCHLUSS 22. Angaben zu unterlassenen außerplanmäßigen Abschreibungen von Finanzinstrumenten des Finanzanlagevermögens gemäß § 237a Abs. 1 Z. 2a UGB Bei nachfolgenden Finanzinstrumenten des Finanzanlagevermögens ist der beizulegende Zeitwert niedriger als der Buchwert: in T€ 31.12.2014 Buchwert Zeitwert Unter- lassene Abschrei- bung Schuldtitel öffentlicher Stellen (Akt. 2) 8.000 7.995 5 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (Akt. 5) 0 0 0 in T€ 31.12.2013 Buchwert Zeitwert Unter- lassene Abschrei- bung Schuldtitel öffentlicher Stellen (Akt. 2) 0 0 0 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (Akt. 5) 36.841 36.341 501 23. Gründe für das Unterlassen einer Abschreibung gemäß § 204 Abs. 2 UGB und Anhaltspunkte, die darauf hindeuten, dass die Wertminderung nicht von Dauer ist (§ 237a Abs. 1 Z. 2b UGB) Eine außerplanmäßige Abschreibung (gemäß § 204 Abs. 2UGB, zweiter Satz) unterbleibt, da die angeführten Wertminderungen durch Zinssatzbewegungen verursacht sind. Die Bonität der Wertpapierschuldner ist nach wie vor einwandfrei, sodass eine planmäßige Tilgung zu erwarten ist.
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