Jahresfinanzbericht 2014

JAHRESABSCHLUSS  41 12. Gliederung der nicht täglich fälligen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditin- stituten und Nichtbanken gemäß § 64 Abs. 1 Z. 4 BWG Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in T€ 31.12.2014 31.12.2013 Restlaufzeit bis 3 Monate 336.532 256.140 mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr 11.321 19.112 mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren 197.400 181.850 mehr als 5 Jahre 125.919 131.668 Verbindlichkeiten gegenüber Nichtbanken in T€ 31.12.2014 31.12.2013 Restlaufzeit bis 3 Monate 75.817 97.186 mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr 125.278 178.530 mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren 264.149 241.615 mehr als 5 Jahre 640.026 647.934 13. Modalitäten bei nachrangiger Kreditaufnahme gemäß § 64 Abs. 1 Z. 5 und 6 BWG Im Berichtsjahr wurden keine nachrangigen Kredite aufgenommen. 14. Eigenkapital Gemäß § 4 der Satzung der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG beträgt das Grundkapi- tal der Gesellschaft € 39.984.992,73 und ist in 5.499.999 (5.499.999) Namensaktien ohne Nennbetrag (Stückaktien) eingeteilt. Die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG besitzt eine Nominale von € 29.988.728,19, das sind 75 % abzüglich 2 Aktien des Grundkapitals. Die restlichen 25 % zuzüglich 2 Aktien sind im Besitz des Landes Steiermark. Nach Inkrafttreten der Anrechnungsbeschränkungen für Kernkapital und Tier-2-Kapital ge- mäß Basel III in Verbindung mit der europäischen Umsetzung in der CRR (Capital Require- ment Regulation) werden die in der Vorperiode als Ergänzungskapital bzw. nachrangiges Kapital ausgewiesenen Verbindlichkeiten in den Bilanzposten Passiva 1 „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten“ und Passiva 2 „Verbindlichkeiten gegenüber Kunden“ zugeordnet. 9) Bilanzpositionen gemäß BWG in der zum 31.12.2013 geltenden Fassung.

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