Jahresfinanzbericht 2014
3 8 JAHRESABSCHLUSS C. Erläuterungen zu Bilanzpositionen 1. Gliederung der nicht täglich fälligen Forderungen gegenüber Kreditinstituten und Nichtbanken gemäß § 64 Abs. 1 Z. 4 BWG Forderungen gegenüber Kreditinstituten in T€ 31.12.2014 31.12.2013 Restlaufzeit bis 3 Monate 316.373 146.515 mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr 113.222 202.914 mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren 466.815 577.587 mehr als 5 Jahre 19.468 52.170 Forderungen gegenüber Nichtbanken in T€ 31.12.2014 31.12.2013 Restlaufzeit bis 3 Monate 201.700 186.566 mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr 387.772 519.742 mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren 781.656 945.813 mehr als 5 Jahre 1.316.054 1.410.326 2. Im Jahr 2015 fällige Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere nach § 64 Abs. 1 Z. 7 BWG in T€ 31.12.2014 31.12.2013 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 58.459 97.195 Begebene Schuldverschreibungen 80.367 50.100 3. Zum Börsenhandel zugelassene Wertpapiere gemäß § 64 Abs. 1 Z. 10 BWG in T€ 31.12.2014 31.12.2013 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 537.281 635.532 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 372 247 4. Zum Börsenhandel zugelassene Wertpapiere – Art der Bewertung gemäß § 64 Abs. 1 Z. 11 BWG Die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen richtet sich im jeweiligen Einzelfall nach der Entscheidung der zuständigen Gremien. Wertpapiere, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, werden im Anlagevermögen ausgewiesen. Wertpapiere, die nicht zu den Finanzanlagen zählen, werden dem Umlaufvermögen zugeordnet. in T€ 31.12.2014 31.12.2013 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere AV 180.324 258.307 UV 356.957 377.225 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere UV 372 247 AV = bewertet wie Anlagevermögen UV = bewertet wie Umlaufvermögen
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MTUyNTMw