Jahresfinanzbericht 2014
JAHRESABSCHLUSS 35 B. Angaben zu in den in der Bilanz und Gewinn-und-Verlust- Rechnung angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsme- thoden 1. Währungsumrechnung Die Fremdwährungsbeträge werden gemäß § 58 Abs. 1 BWG zu Mittelkursen (Referenzkurse der Europäischen Zentralbank) umgerechnet. Für jene Fremdwährungspositionen, für die keine EZB-Referenzkurse veröffentlicht werden, werden die Devisenmittelkurse von Refe- renzbanken herangezogen. Devisentermingeschäfte werden mit dem Terminkurs zum Bilanz- stichtag bewertet. 2. Wertpapiere Für die Bewertung von Wertpapieren werden Börsenkurse oder am Markt beobachtbare Quotierungen von Handelsteilnehmern herangezogen. Sind keine adäquaten Marktdaten vorhanden, erfolgt die Kursermittlung anhand interner Bewertungsmodelle unter Zugrundele- gung von Auf- und Abschlägen für Bonität, Handelbarkeit und Ausstattung. 2.1. Wertpapiere des Anlagevermögens Die dauernd dem Geschäftsbetrieb gewidmeten Wertpapiere (Investmentbestand) werden wie Anlagevermögen bewertet. Wertpapiere des Anlagevermögens wurden nach dem gemil- derten Niederstwertprinzip bewertet. Das Wahlrecht, bei voraussichtlich nicht dauerhafter Wertminderung auf den niedrigeren Wert abzuschreiben, wurde nicht ausgeübt. Entspre- chend den allgemeinen Regelungen des § 204 Abs. 2 UGB werden daher Abschreibungen nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung durchgeführt. Der Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und Rückzahlungsbetrag wird zeitanteilig über die Restlaufzeit abgeschrieben bzw. vereinnahmt. Wertpapiere, die dem Deckungsstock für Mündelgelder dienen, sind Anlagevermögen und wurden gemäß § 2 Abs. 3 der Mündelsicherheitsverord- nung zum strengen Niederstwertprinzip bewertet. 2.2. Wertpapiere des Umlaufvermögens Die Wertpapiere des Umlaufvermögens werden nach dem strengen Niederstwertprinzip bewertet. Bei Wertpapieren, die aus eigenen Emissionen stammen, wird der Marktpreis oder ein niedrigerer Rückkaufskurs angesetzt. 2.3. Wertpapiere des Handelsbuchs Die Geld- und Kapitalmarktaktivitäten der Bank wurden in der Raiffeisen-Landesbank Stei- ermark AG gebündelt. Die Bank hält keine Finanzinstrumente mit Handelsabsicht und führt kein Handelsbuch. 3. Derivative Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente werden mit dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bewertet. Der beizulegende Zeitwert ist jener Betrag, zu dem Finanzinstrumente am Bilanzstichtag zu fairen Bedingungen verkauft oder gekauft werden können. Sofern Börsenkurse vorhanden waren, werden diese zur Bewertung herangezogen. Für Finanzinstrumente ohne Börsenkurs werden interne Bewertungsmodelle – insbesondere die Barwertmethode und Optionspreis- modelle – mit aktuellen Marktparametern herangezogen. Bei den Derivaten des Bankbuchs unterbleibt aufgrund der Bildung von Bewertungseinheiten eine Buchung der Marktwerte. Auf Basis entsprechend dokumentierter Widmungen zu Beginn der Sicherungsbeziehungen werden geeignete und (annähernd) gleiche derivative Finanzinstrumente zu Gruppen zu-
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