Jahresfinanzbericht 2013
6 4 J AHRESABSCHLUSS 4. Zum Börsenhandel zugelassene Wertpapiere – Art der Bewertung gemäß § 64 Abs. 1 Z. 11 BWG Die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen richtet sich im jeweiligen Einzelfall nach der Entscheidung der zuständigen Gremien. Wertpapiere, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, werden im Anlagevermögen ausgewiesen. Wertpapiere, die nicht zu den Finanzanlagen zählen, werden dem Umlaufvermögen zugeordnet. in T€ 31.12.2013 31.12.2012 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere AV 258.307 288.746 UV 377.225 160.017 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere UV 247 1.692 AV = bewertet wie Anlagevermögen UV = bewertet wie Umlaufvermögen Im Berichtsjahr sind anteilige Zinsen in Höhe von T€ 4.205 (4.948) (Akt. 5 AV), T€ 547 (447) (Akt. 5 UV) sowie T€ 10 (60) (Akt. 6) nicht enthalten. 5. Unterschiedsbetrag gemäß § 56 Abs. 2 und 3 BWG bei festverzinslichen Wertpapieren des Finanzanlagevermögens Den Finanzanlagen sind zum 31.12.2013 festverzinsliche Wertpapiere in Höhe von Nominale T€ 443.535 (478.337) gewidmet, wobei im Berichtsjahr Nominale 0 (0) Mio. Euro aus dem Umlaufvermögen in das Anlagevermögen umgewidmet wurden. Der Unterschiedsbetrag zwischen Rückzahlungsbetrag und Bilanzwert beträgt zum Bilanzstichtag für Wertpapiere, die zeitanteilig abgeschrieben werden, T€ 1.297 (1.621), für Wertpapiere, die zeitanteilig zugeschrieben werden, T€ 1.939 (3.281), somit per saldo für den gesamten Bestand T€ 642 (1.660). 6. Unterschiedsbetrag gemäß § 56 Abs. 4 BWG der zum Börsenhandel zugelassenen Wertpapiere des Umlaufvermögens in T€ 31.12.2013 31.12.2012 Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und dem höheren Marktwert 460 0 7. Beteiligungen Die Angaben über Beteiligungsunternehmen gem. § 238 Z. 2 UGB sind in der Beilage 1 des Anhanges angeführt. Die Erträge aus Anteilen an verbundenen Unternehmen in Höhe von T€ 4.370 im Jahr 2012 wurden unter den Erträgen aus Beteiligungen ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2013 erfolgte eine Anpassung.
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