Halbjahresfinanzbericht 2020

5 4  HALBJAHRESABSCHLUSS 2 0 2 0 4. Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Berichtsstichtag Abgabe Filialen In Umsetzung des Beschlusses in der Aufsichtsratssitzung der Raiffeisen-Landesbank Steier- mark AG vom 19. Dezember 2019, Umstrukturierungsmaßnahmen zu evaluieren, um betrieb- liche Synergien der Unternehmen im Konzern zeitnahe zu heben, wurde durch die Hauptversammlung und den Aufsichtsrat der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG am 3. August 2020 die Abgabe der Filialen/Standorte Feldbach, Fürstenfeld, Judenburg, und Schladming an die jeweiligen örtlichen Raiffeisenbanken beschlossen. Die Übertragung soll mit Wirksamkeit per 1. Jänner 2021 erfolgen. Die Wirksamkeit der Transaktion bedarf noch der aufsichtsrechtlichen Bewilligung durch die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA). Einlagensicherung Die FMA hat am 27. Juli 2020 den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der „Commerzialbank Mattersburg im Burgenland AG“ (CMB) gestellt und der Bank mit Mandatsbescheid vom 14. Juli 2020 gemäß § 70 Abs. 2 Z 4 BWG mit sofortiger Wirkung zur Gänze die Fortführung des Geschäftsbetriebs untersagt. Aufgrund dieser Entscheidung erfolgte auch eine behördliche Zahlungseinstellung der gedeckten Einlagen, sodass daher der Einlagensicherungsfall iSd § 9 ESAEG ausgelöst wurde. Durch den Eintritt des Sicherungsfalls hat die Einlagensicherung AUSTRIA Ges.m.b.H. (ESA) im 2. Halbjahr 2020 Auszahlungen an die Kunden der CMB im Rahmen der Anlegerentschädigung geleistet. Der Einlagensicherungs- fonds sollte bis zum 3. Juli 2024 eine Zielausstattung von 0,8 % der gedeckten Einlagen der Mitgliedsinstitute aufweisen. Durch den Verbrauch aufgrund des eingetretenen Sicherungsfalls sind weitere Einzahlungen erforderlich. Gemäß dem Auskunftsbescheid der FMA vom 30. Juli 2020 soll die Wiederauffüllung des Einlagensicherungsfonds durch eine gleichmäßige Vertei- lung der Vorschreibungen für die verbleibenden Jahre bis 2024 erfolgen. Ob und in welcher Höhe zusätzliche Beitragszahlungen für die Hypo Steiermark im Geschäftsjahr 2020 fällig wer- den, kann derzeit noch nicht final beurteilt werden. Darüber hinaus ist die Hypo Steiermark vom Konkursverfahren nicht direkt betroffen, da keine Geschäftsbeziehung zur CMB bestand.

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