Halbjahresfinanzbericht 2020
HALBJAHRESABSCHLUSS 2 0 2 0 5 3 25. Vermögensgegenstände nachrangiger Art gemäß § 45 Abs. 2 BWG Wie im Vorjahr bestehen keine Vermögensgegenstände nachrangiger Art. D. Erläuterungen zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung Die Posten der Gewinn-und-Verlust-Rechnung werden im Halbjahreslagebericht 2020 erläutert. E. Weitere Angaben 1. Angaben über Arbeitnehmer gemäß § 239 Abs. 1 Z. 1 UGB Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer 30.06.2020 31.12.2019 Angestellte 187 193 Arbeiter 0 0 Per 30. Juni 2020 wurden 65 (68) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an die Raiffeisen- Landesbank Steiermark AG überlassen. 2. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemäß § 238 Abs. 1 Z. 12 UGB Alle Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen oder Personen sind unwesentlich bzw. zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen und daher nicht im Rahmen des § 238 Abs. 1 Z. 12 UGB anzugeben. 3. Angaben zum Mutterunternehmen und zur Einbeziehung in einen Konzernabschluss gemäß § 237 Abs. 1 Z. 7 UGB und § 238 Abs. 1 Z. 7 und 8 UGB Die Landes-Hypothekenbank Steiermark Aktiengesellschaft steht mit der RLB-Stmk Verbund eGen, Graz, und deren verbundenen Unternehmen in einem Konzernverhältnis. Die Bank wird in den Konzernabschluss der RLB-Stmk Verbund eGen einbezogen und gehört somit deren Vollkonsolidierungskreis an. Weiters wird die Gesellschaft in den Konzernabschluss der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG, Graz, als Unternehmen, das für den kleinsten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss erstellt, einbezogen. Die Konzernabschlüsse sind am Firmensitz der RLB-Stmk Verbund eGen bzw. der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG hin- terlegt. Die Landes-Hypothekenbank Steiermark Aktiengesellschaft verzichtet unter Anwen- dung der Bestimmungen des § 244 i. V. m. § 249 UGB auf die Erstellung eines Konzernabschlusses nach österreichischem Recht. Für die HYPO Steiermark Leasing – Hol- ding GmbH und deren Tochtergesellschaften liegt eine direkte Beherrschung durch die Raiff- eisen-Landesbank Steiermark AG i. S. d. § 244 i. V. m. 249 UGB vor, die auf vertraglichen Vereinbarungen zwischen der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG und der HYPO Steier- mark Leasing – Holding GmbH basiert. Bei den übrigen Tochtergesellschaften und assoziierten Unternehmen liegt Unwesentlichkeit im Sinne des § 249 Abs. 2 UGB vor.
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