Halbjahresfinanzbericht 2020

HALBJAHRESABSCHLUSS 2 0 2 0  4 7 und des Sicherungsgeschäfts, die das Ausmaß der abgesicherten Wertänderung bestimmen, identisch, aber gegenläufig, so ist dies ein Indikator für eine vollständig effektive Sicherungs- beziehung (vereinfachte Bestimmung der Effektivität). Gemäß den in der Landes-Hypotheken- bank Steiermark AG festgelegten Kriterien müssen zur Erfüllung eines Critical Term Match die Parameter Nominalwert, Währung und Fälligkeit bzw. Zinsbindung übereinstimmen. Ist eine vereinfachte Bestimmung der Effektivität nicht möglich, erfolgt eine Effektivitätsmes- sung mittels Sensitivitätsanalyse. Für die prospektive Messung wird ein Parallelshift der Swapkurve um 100 Basispunkte durchgeführt und die barwertige Veränderung von Grundge- schäft zu derivativem Sicherungsinstrument gemessen. Der Barwertberechnung wird die Zero- Coupon-Kurve zugrunde gelegt, welche aus Swapsätzen kalibriert wird. In der Folge wird zu jedem Bilanzstichtag ermittelt, ob die Sicherungsbeziehung tatsächlich vollständig oder weitgehend effektiv war (retrospektiver Effektivitätstest). Der retrospektive Nachweis der Effektivität der Sicherungsbeziehung erfolgt durch eine laufende Überprüfung der CTM-Kriterien bzw. anhand eines Vergleichs der Änderungen der Fair Values von Grund- geschäft und Sicherungsinstrument („Dollar Offset“-Methode). Insbesondere werden bei dieser Methode die Fair Value-Änderungen von gesicherten Grundgeschäften zur Fair Value-Ände- rung der Sicherungsinstrumente in Verhältnis zueinander gesetzt. Da bei dieser Methode das Ergebnis der Effektivitätsmessung sehr sensitiv reagieren kann, wurden in der Landes-Hypo- thekenbank Steiermark AG eine absolute und eine relative Toleranzgrenze festgelegt. Ergibt sich die Effektivität aus einem der beiden Toleranzwerte (also entweder absolut oder relativ), wird die Effektivität der Sicherungsbeziehung vermutet. Für den Fall, dass beide Toleranzgren- zen überschritten werden, wird zur Ermittlung der zulässigen Schwankungsbreite das Verhält- nis der Fair Value-Änderung von Grundgeschäft(en) zur Fair Value-Änderung von Sicherungsgeschäft(en) zueinander gesetzt. Liegt das Ergebnis der Effektivitätsmessung im Intervall zwischen 80 % und 125 %, gilt dies als Indikator für eine weitgehend effektive Siche- rungsbeziehung, welcher in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden kann. Aller- dings wird für den ineffektiven Anteil eine Rückstellung für drohende Verluste gebildet. Ist eine Sicherungsbeziehung insgesamt nicht mehr effektiv, wird die Bewertungseinheit ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Ineffektivität aufgelöst. Derivat und Grundgeschäft werden dann einzeln nach den jeweils anwendbaren Bestimmungen so bilanziert, als ob es nie eine Bewertungseinheit gegeben hätte. Dies gilt auch, wenn die Sicherungsbeziehung durch Ablauf, Veräußerung oder Tilgung beendet wird. Zum 30. Juni 2020 ergaben sich für bestehende Sicherungsbeziehungen keine Auswirkungen aufgrund der COVID-19-Krise. Die Erfolge aus der vorzeitigen Auflösung von Derivaten werden grundsätzlich in jener Position ausgewiesen, in der auch das Abgangsergebnis der Grundgeschäfte dargestellt wird. In der Berichtsperiode gab es keine vorzeitigen Auflösungen von Derivaten. In der Vergleichsperiode ergaben sich daraus Erträge in Höhe von insgesamt T€ 113, welche zur Gänze in der GuV- Position 1 ausgewiesen wurden. Die Aufwendungen aus der vorzeitigen Auflösung von Zins- swaps beliefen sich in der Vergleichsperiode in Summe auf T€ 280, wovon ein Betrag von T€ 97 in der GuV-Position 1 und ein Betrag von T€ 183 in der GuV-Position 10 ausgewiesen wurden. Grund für die gesetzten Maßnahmen war der gänzliche oder teilweise Entfall des Grundgeschäftes. Diese Vorgangsweise entspricht der für die Bank festgelegten Sicherungs- strategie.

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