Halbjahresfinanzbericht 2020

HALBJAHRESABSCHLUSS 2 0 2 0  3 9 C. Erläuterungen zu Bilanzpositionen 1. Gliederung der nicht täglich fälligen Forderungen gegenüber Kreditinstituten und Nichtbanken gemäß § 64 Abs. 1 Z. 4 BWG Forderungen gegenüber Kreditinstituten in T€ 30.06.2020 31.12.2019 Restlaufzeit bis 3 Monate 53.970 56.100 mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr 27.892 50.467 mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren 61.844 60.986 mehr als 5 Jahre 78.960 80.000 Forderungen gegenüber Nichtbanken in T€ 30.06.2020 31.12.2019 Restlaufzeit bis 3 Monate 106.071 98.320 mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr 145.986 142.680 mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren 804.583 749.854 mehr als 5 Jahre 1.652.484 1.633.610 Die Darstellung der Gliederung der Restlaufzeiten erfolgt ohne Berücksichtigung von Zinsab- grenzungen, Portfoliowertberichtigungen sowie der Unterbewertung gemäß § 57 Abs. 1 BWG. 2. Zum Börsenhandel zugelassene Wertpapiere gemäß § 64 Abs. 1 Z. 10 BWG in T€ 30.06.2020 31.12.2019 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 133.271 160.529 3. Zum Börsenhandel zugelassene Wertpapiere – Art der Bewertung gemäß § 64 Abs. 1 Z. 11 BWG Die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen richtet sich im jeweiligen Einzelfall nach der Entscheidung der zuständigen Gremien. Wertpapiere, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, werden dem Anlagevermögen gewidmet. Wertpapiere, die nicht zu den Finanzanlagen zählen, werden dem Umlaufvermögen zugeordnet. Anlagevermögen in T€ 30.06.2020 31.12.2019 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 114.545 135.945 Umlaufvermögen in T€ 30.06.2020 31.12.2019 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 18.726 24.583

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