Halbjahresfinanzbericht 2020

3 6  HALBJAHRESABSCHLUSS 2 0 2 0 Kapitalisierungszinssatz setzt sich aus einem Basiszinssatz und einem Risikozuschlag zusam- men, der jährlich an die Marktbedingungen angepasst wird. Zuschreibungen gemäß § 208 Abs. 1 UGB bis maximal zu den Anschaffungskosten werden vorgenommen, wenn die Gründe für die dauernde Wertminderung weggefallen sind. 7. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen linearen Abschreibungen. Außerplanmäßige Abschreibungen gemäß § 204 Abs. 2 UGB wer- den nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Die geringwertigen Vermögensgegenstände werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Folgende Nutzungsdauern werden der planmäßigen Abschreibung zugrunde gelegt: von bis Immaterielle Gegenstände des Anlagevermögens 4 5 Jahre Gebäude 10 67 Jahre Betriebs- und Geschäftsausstattung 3 20 Jahre Die Abschreibungssätze bewegen sich bei den unbeweglichen Sachanlagen von 1,5 % bis 10 % und bei den beweglichen Sachanlagen von 5 % bis 33,33 %. 8. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 9. Kosten eigener Emissionen Emissionskosten, Zuzählungsprovisionen, Agio bzw. Disagio werden nach der Effektivzinsme- thode auf die Laufzeit der Emissionen verteilt. 10. Rückstellungen Sozialkapitalrückstellungen (Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungsverpflichtungen und Jubiläumsgelder) werden gemäß IAS 19 – Employee Benefits – nach dem Anwartschaftsbar- wertverfahren („Projected Unit Credit Method“) ermittelt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden bei sämtlichen Sozialkapitalrückstellungen die „AVÖ 2018-P-Rechtsgrundlagen für die Pensionsversicherung“ in der Ausprägung für Ange- stellte herangezogen.

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