Halbjahresfinanzbericht 2020
HALBJAHRESABSCHLUSS 2 0 2 0 3 5 4. Risikovorsorge Bei der Bewertung des Kreditportefeuilles werden für alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste bei Kreditnehmern Einzelwertberichtigungen bzw. Rückstellungen gebildet. Bei signi- fikanten Kreditnehmern in Ausfall-Klassen erfolgt die Ermittlung der Höhe der Risikovorsorge durch Schätzung und Abzinsung der zukünftigen Cashflows (Discounted-Cashflow-Methode). Bei nicht signifikanten Kreditnehmern in Ausfall-Klassen wird eine in Abhängigkeit der Ausfalls- dauer pauschalierte Einzelwertberichtigung anhand von laufzeitabhängigen Verlustquoten ge- bildet. Darüber hinaus werden auch Forderungen, bei denen in der Einzelbetrachtung keine Hinweise auf eingetretene Wertminderungen vorliegen, im Rahmen einer pauschalen Betrachtung wert- berichtigt. Bei der Ermittlung der Portfoliowertberichtigung für erwartete Kreditverluste werden gemäß § 201 Abs. 2 Z. 7 UGB statistisch ermittelte Erfahrungswerte aus ähnlich gelagerten Sachverhalten verwendet bzw. berücksichtigt. Die Höhe der Kreditverluste basiert auf Risiko- parametern, die mittels statistischer Verfahren aus historischen Ausfallswahrscheinlichkeiten und Verlustquoten unter Berücksichtigung von makroökonomischen Prognosewerten für die Zukunft (PiT-Parameter) ermittelt werden. Die Auswirkungen der COVID-19-Krise sind in den aktuellen makroökonomischen Prognosen abgebildet. Aufgrund der aktuellen, extrem volatilen Situation werden kurzfristige Prognosen des makroökonomischen Umfeldes als sehr unsicher angesehen. Es wird daher den veröffentlichten Empfehlungen von EZB und ESMA, das Ge- wicht stärker auf langfristige Prognosen zu legen, Folge geleistet. Die verwendeten Prognosen bilden einen langfristigen Trend ab, modellseitig kam es zu keinerlei Anpassungen. Die im Rah- men der staatlichen Stabilisierungsmaßnahmen (und von dritter Seite) eingeräumten Garantien und Sicherheiten wurden bei der Bemessung der erwarteten Kreditverluste entsprechend be- rücksichtigt. Die Risikoparameter, die bei der Berechnung der erwarteten Kreditverluste zum Einsatz kom- men, werden tourlich geschätzt und validiert. Der Anstieg der auf Portfoliobasis gebildeten Kreditrisikovorsorgen um rund € 2,5 Mio. gegen- über dem 31. Dezember 2019 ist im Wesentlichen auf die Berücksichtigung der geänderten zukunftsbezogenen Informationen (makroökonomische Prognosen) zurückzuführen. 5. Unterbewertung gem. § 57 Abs. 1 und 2 BWG Im vorliegenden Halbjahresabschluss wird vom Bewertungswahlrecht gemäß § 57 Abs. 1 und 2 BWG Gebrauch gemacht. 6. Beteiligungen Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bewertet, sofern nicht anhaltende Verluste, ein verringertes Eigenkapital und/oder ein verminderter Ertragswert eine Abwertung auf den nied- rigeren beizulegenden Wert erforderlich machen. Für einige Beteiligungen wird der beizule- gende Wert mittels Unternehmenswertgutachten (i. S. der AFRAC-Stellungnahme 24 Beteiligungsbewertung (UGB)) ermittelt. Für die Bewertung werden die Discounted-Cashflow-Methode (DCF) und vereinfachte Verfah- ren zur Bestimmung des Unternehmenswertes angewendet. Das DCF-Verfahren ermittelt den Unternehmenswert durch das Abzinsen von zukünftigen Cashflows. Der hierbei verwendete
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