Halbjahresfinanzbericht 2020
3 4 HALBJAHRESABSCHLUSS 2 0 2 0 2.3. Wertpapiere des Handelsbestands Die Geld- und Kapitalmarktaktivitäten der Bank wurden in der Konzernmuttergesellschaft Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG gebündelt. Die Bank hält keine Finanzinstrumente mit Handelsabsicht und führt kein Handelsbuch. 3. Derivative Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente werden mit dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bewertet. Der beizulegende Zeitwert ist jener Betrag, zu dem Finanzinstrumente am Berichtsstichtag zu fairen Bedingungen verkauft oder gekauft werden können. Sofern Börsenkurse vorhanden sind, werden diese zur Bewertung herangezogen. Für Finanzinstrumente ohne Börsenkurs werden interne Bewertungsmodelle – insbesondere die Barwertmethode und Optionspreismodelle – mit aktuellen Marktparametern herangezogen. Der Fair Value von Zins- und Zins-Währungs-Swaps sowie Zinstermingeschäften wird auf Ba- sis abgezinster Cash Flows ermittelt, wobei jeweils die für die Restlaufzeit geltenden Markt- zinssätze verwendet werden. Für die Ermittlung des Fair Value von in EURO besicherten Derivaten wird als Diskontierungszinssatz der EONIA (Euro Over Night Index Average) heran- gezogen, da dieser der Verzinsung der entsprechenden Barsicherheiten entspricht. Im Zuge der IBOR-Reform wird der EONIA bis spätestens Jahresende 2021 durch den €STER (Euro Short Term Rate) abgelöst. Seitens der HYPO Steiermark wird erwartet, dass ein Großteil der Verträge im zweiten Halbjahr 2020 umgestellt wird. Die Umstellung wird zu einer Änderung der Diskontierungsmethode führen. Die daraus resultierende Änderung der Marktwerte wird durch eine Ausgleichszahlung kompensiert werden. Der Fair Value von Devisentermingeschäften wird auf Basis aktueller Terminkurse ermittelt. Op- tionen werden zu Kurswerten oder mittels anerkannter Modelle zur Ermittlung von Options- preisen bewertet. Als Bewertungsmodelle dienen für einfache europäische Optionen und Zinsinstrumente die gängigen Black-Scholes-Modelle (marktbedingt wird aufgrund des aktu- ellen Zinsniveaus u. a. auch das Black-Scholes-Normalmodell verwendet). Bei der Modellbewertung von Derivaten muss auch das Kontrahentenrisiko anhand finanzwirt- schaftlicher Methoden berücksichtigt werden, sofern es für die Bewertung wesentlich ist. Die- ses wird als Credit Value Adjustment (bei Überwiegen des Ausfallsrisikos der Gegenpartei) oder Debt Value Adjustment (bei Überwiegen des eigenen Ausfallsrisikos) bezeichnet. Da das eigene Kreditrisiko bei der Ermittlung des Credit und Debt Value Adjustment mit besonderer Vorsicht zu berücksichtigen ist, wird bei den Derivaten des Bankbuchs ein Debt Value Adjustment ge- nerell nicht berücksichtigt. Bei den Derivaten des Bankbuchs unterbleibt im Falle der Bildung von Bewertungseinheiten eine Buchung der Marktwerte. Auf Basis entsprechend dokumentierter Widmungen zu Beginn der Sicherungsbeziehungen werden geeignete und (annähernd) gleiche derivative Finanzin- strumente zu Gruppen zusammengefasst. Dabei wird auf die qualitative Eignung des abgesi- cherten Grundgeschäfts, das Vorliegen eines Absicherungsbedarfs, das Bestehen einer Absicherungsstrategie sowie die qualitative Eignung des Derivats als Sicherungsinstrument Bedacht genommen. Für freistehende Bankbuchderivate mit negativem Marktwert und bei In- effektivitäten von Sicherungsbeziehungen werden Rückstellungen gebildet. Weitere Ausführungen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten finden sich im Anhang unter Punkt C.21. „Ergänzende Angaben zu Finanzinstrumenten gemäß § 238 Abs. 1 Z. 1 UGB i. V. m. § 64 Abs. 1 Z. 3 BWG“.
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