Halbjahresfinanzbericht 2020

3 2  HALBJAHRESABSCHLUSS 2 0 2 0 Angaben zu COVID-19 Gesetzliches Moratorium und private Stundungen Aufgrund der von COVID-19-verursachten Krise und Auswirkungen auf die Realwirtschaft wur- den seitens der österreichischen Bundesregierung zahlreiche Maßnahmen beschlossen, deren Umsetzung u. a. durch die österreichische Kreditwirtschaft erfolgt. Das österreichische Mora- torium für Verbraucher und Kleinstunternehmer nach dem 2. COVID-19 Justiz-Begleitgesetz (JuBG) sieht eine dreimonatige Stundung für diese Kundengruppen vor. Alle Zins- oder Til- gungsleistungen der Kredite an diese beiden Kundengruppen, welche vor dem 15. März 2020 abgeschlossen und zwischen dem 1. April und 30. Juni 2020 fällig wurden, waren mit Eintritt der Fälligkeit um drei Monate zu stunden. Das Gesetz wurde in einer Novelle per Ende Juni bis 31. Oktober 2020 verlängert. Zusätzlich zum gesetzlichen Moratorium hat die HYPO Steiermark jenen Kundinnen und Kun- den, die nicht von dieser öffentlichen Stützungsmaßnahme umfasst waren, Stundungen in (ähnlicher) standardisierter Form angeboten. Staatliche Garantien/COVID-19-Überbrückungsfinanzierungen Neben dem gesetzlichen Moratorium für Verbraucher und Kleinstunternehmer gemäß 2. COVID-19 JuBG gibt es in Österreich noch staatlich (teil)garantierte Überbrückungsfinan- zierungen. Die HYPO Steiermark bietet ihren Bestandskundinnen und -kunden diese von der öffentlichen Hand angebotenen, staatlich (teil)garantieren Überbrückungsfinanzierungen an. Diese Neufinanzierungen werden nur vergeben, wenn potenzielle Kreditnehmer die Garantie- erfordernisse erfüllen, d. h., wenn zum relevanten Stichtag laut Förderstellen keine finanziellen Schwierigkeiten des Kreditnehmers vorliegen. Die folgende Tabelle stellt einen Überblick über die Bruttobuchwerte der im ersten Halbjahr 2020 gewährten Maßnahmen zur Abfederung von COVID-19-bedingten Liquiditätsengpässen bei Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern dar: Zum Stichtag sind nicht gesetzliche COVID-19-Stundungen mit einem Volumen von T€ 40.521 ausgelaufen. Im Bereich der gesetzlichen Stundungen ist ein Volumen von T€ 2.335 bereits abgereift. Hier haben sich die jeweiligen Kreditnehmer gegen eine Verlängerung entschieden (Opt-Out-Modell). Weitere Angaben zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie werden direkt in den ent- sprechenden Kapiteln des Anhangs dargestellt. in T€ Stundungen gemäß gesetzlichem Moratorium Nicht gesetzliche COVID-19- Stundungen COVID-19- Überbrückungs- finanzierungen Haushalte 62.702 29.271 1.246 Nichtfinanzielle Unternehmen 10.418 82.437 1.917 Sonstige Finanzunternehmen 0 0 89 GESAMT 73.120 111.708 3.252

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