Halbjahresfinanzbericht 2020

HALBJAHRESABSCHLUSS 2 0 2 0  3 1 A. Allgemeine Grundsätze Der Halbjahresabschluss der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG wurde unter Anwendung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung und unter Beachtung der Grundsätze ord- nungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst getreues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufgestellt. Bei der Erstellung des Halbjahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit einge- halten und die Posten des Halbjahresabschlusses wurden unter Berücksichtigung ihres wirt- schaftlichen Gehalts bilanziert. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde, sofern die Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinheiten oder für eine Gruppenbewertung (§ 209 Abs. 2 UGB) nicht gegeben waren, der Grundsatz der Ein- zelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Grundsatz der Vorsicht wurde unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bankgeschäftes insofern Rechnung getragen, als nur die am Berichtsstichtag realisierten Gewinne ausgewiesen und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste bilanzmäßig erfasst wurden. Die Erstellung eines Halbjahresabschlusses erfordert Ermessensbeurteilungen bei der Anwen- dung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Festlegung von Annahmen über zukünftige Entwicklungen durch das Management, die den Ansatz und den Wert von Vermö- genswerten und Schulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Berichtsstichtag und den Ausweis von Erträgen während der Berichtsperiode wesentlich beeinflussen können. Sind für die Bilanzierung und Bewertung Schätzungen oder Beurteilungen erforderlich, basie- ren diese auf historischen Erfahrungen und anderen Faktoren wie Planungen und – nach je- weils aktuellem Ermessen – wahrscheinlichen Erwartungen oder Prognosen zukünftiger Ereignisse. Die den Schätzungen zugrundeliegenden Annahmen unterliegen einer regelmäßi- gen Prüfung. Verschmelzung mit der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG In der Aufsichtsratssitzung der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG vom 19. Dezember 2019 wurde beschlossen, Umstrukturierungsmaßnahmen zu evaluieren, um betriebliche Synergien der Unternehmen im Konzern zeitnahe zu heben. In Umsetzung dieses Beschlusses erfolgten im ersten Quartal 2020 umfassende Analysen. Als Ergebnis dieser Analysen hat der Aufsichts- rat der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG in seiner Sitzung vom 23. April 2020 den Grund- satzbeschluss gefasst, dass die Landes-Hypothekenbank Steiermark AG im Laufe des Jahres 2021 auf die Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG verschmolzen werden soll. Als vorbereitende Maßnahme wurde durch die Hauptversammlung und den Aufsichtsrat der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG am 3. August 2020 die Abgabe der Filialen/Standorte Feldbach, Fürstenfeld, Judenburg und Schladming an die jeweiligen örtlichen Raiffeisenban- ken beschlossen. Die Übertragung soll mit Wirksamkeit 1. Jänner 2021 durchgeführt werden. Die Wirksamkeit der Transaktion bedarf noch der aufsichtsrechtlichen Bewilligung durch die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA).

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