Halbjahresfinanzbericht 2020
HALBJAHRESLAGEBER I CHT 2 0 2 0 1 5 Das Provisionsergebnis als Saldo aus Provisionserträgen und Provisionsaufwendungen entwickelte sich im ersten Halbjahr 2020 rückläufig und beläuft sich auf T€ 4.104 (T€ 4.724). Ursächlich dafür ist vor allem ein Anstieg der Pro- visionsaufwendungen im Kreditgeschäft. Die Position „Erträge und Aufwendungen aus Finanzge- schäften“ hat sich gegenüber der Vergleichsperiode des Vor- jahres (T€ 102) geringfügig um T€ 6 verringert und wird im ersten Halbjahr 2020 mit T€ 96 ausgewiesen. Die sonstigen betrieblichen Erträge erhöhten sich signifikant gegenüber dem ersten Halbjahr 2019 und erreichten einen Betrag von T€ 10.329 (T€ 7.548). Diese Steigerung ist vor allem auf Erträge aus der Auflösung einer Personalrückstel- lung aus vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Mitarbei- terinnen und Mitarbeitern zurückzuführen. Daneben beinhaltet dieser Posten vor allem Kostenersätze von Unter- nehmen im Nichtbankenbereich und Erträge aus Leistungs- verrechnungen im Konzern. Betriebserträge in Summe Aus dem Nettozinsertrag und den weiteren Betriebserträgen errechnen sich die Betriebserträge in Summe mit einem Be- trag von T€ 40.052 (T€ 34.488). Das entspricht einer Erhö- hung von 16,1% gegenüber dem Vergleichswert der Vorperiode. Anzumerken ist, dass die dargestellten Betriebserträge ne- ben den bankbetrieblichen Erträgen auch die Erträge aus bankfremden Geschäften in Höhe von T€ 5.700 (T€ 5.949) enthalten. Dies ist in der Betrachtung der Betriebsaufwen- dungen sowie bei der Ermittlung der Kennzahl Cost/Income Ratio „Kernbank“ zu berücksichtigen. Betriebsaufwendungen Der Personalaufwand (einschließlich der Pensions- und Ab- fertigungsrückstellungen) reduzierte sich im ersten Halbjahr 2020 um T€ 1.098 von T€ 11.932 auf T€ 10.834. Maßgeb- lich dafür war neben einem Rückgang der laufenden Perso- nalaufwendungen infolge des gesunkenen Stands an Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch die ertragswirksame Auflösung der Abfertigungs- und Pensionsrückstellungen. Die sonstigen Verwaltungsaufwendungen liegen bei insge- samt T€ 14.888 und damit um T€ 223 unter dem Niveau der Vergleichsperiode (T€ 15.111). Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich im ersten Halbjahr 2020 geringfügig um T€ 5 und werden mit einem Betrag von T€ 2.022 (T€ 2.017) ausgewiesen. Neben realisierten Verlusten und Aufwendungen aus der Bewertung von derivativen Finanzinstrumenten werden in dieser Posi- tion unter anderem die zu entrichtenden Beiträge zum EU- Bankenabwicklungsfonds mit T€ 1.236 (T€ 1.169) und für die EU-Einlagensicherung mit T€ 600 (T€ 600) ausgewiesen. Insgesamt lagen die Betriebsaufwendungen im ersten Halb- jahr 2020 mit einem Betrag von T€ 28.049 um 4,5% unter dem Niveau der Vergleichsperiode des Vorjahres (T€ 29.370). Bereinigt um die Aufwendungen aus bankfremden Geschäf- ten in Höhe von T€ 5.700 (T€ 5.949) ergeben sich Betriebs- aufwendungen für das erste Halbjahr 2020 in Höhe von T€ 22.349 (T€ 23.421), welche bei Ermittlung der Kennzahl Cost/Income Ratio „Kernbank“ zu berücksichtigen sind. Betriebsergebnis Das Betriebsergebnis errechnet sich durch Saldierung der Betriebserträge mit den Betriebsaufwendungen und liegt mit einem Betrag von T€ 12.003 für das erste Halbjahr 2020 – aus den bereits bei den einzelnen Positionen erläuterten Gründen – um T€ 6.885 deutlich über dem Ergebnis der Ver- gleichsperiode des Vorjahres (T€ 5.118). GuV-Position 11/12 – Saldo aus Zuweisungen und Auflö- sungen von Wertberichtigungen auf Forderungen und Rückstellungen für Eventualverbindlichkeiten Der Saldo aus den Erträgen und Aufwendungen für Wert- berichtigungen und Rückstellungen im Kreditgeschäft so- wie aus der Veräußerung und Bewertung von Wertpapieren des Umlaufvermögens beläuft sich auf einen (Netto-)Aufwand von insgesamt T€ –1.628 nach einem (Netto-)Ertrag von T€ 2.237 im Vergleichszeitraum des Vor- jahres. Im ersten Halbjahr 2020 war eine (Netto-)Dotierung der auf Portfoliobasis gebildeten Kreditrisikovorsorgen (Wertberich- tungen, Rückstellungen) in Höhe von T€ –2.524 (T€ – 116) zu verzeichnen. Diese ist im Wesentlichen auf die COVID- 19-bedingte Berücksichtigung der geänderten zukunftsbe- zogenen Informationen (makroökonomische Prognosen) bei der Bemessung der erwarteten Kreditverluste zurückzufüh- ren. Zusätzlich wurde vor dem Hintergrund der Corona-Krise eine pauschale Risikovorsorge (Unterbewertung gemäß § 57 Abs. 1 BWG) in Höhe von T€ –4.000 (T€ –1.000) gebil- det. Demgegenüber war bei den Einzelwertberichtigungen
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