Halbjahresfinanzbericht 2020

HALBJAHRESLAGEBER I CHT 2 0 2 0  1 1 sich mit dem Übergang der strategischen Verantwortung für dieses Geschäftsfeld auf die Raiffeisen-Landesbank Steier- mark AG und den damit einhergehenden abreifenden Volu- mina in der HYPO Steiermark. Durch eine konsequente und intensive Marktbearbeitung im institutionellen Geschäftsfeld (Wohnbaugenossenschaften, öffentliche Hand sowie übrige der öffentlichen Hand zuor- denbare Gesellschaften) wird für das erste Halbjahr 2020 ein Ausleihungsvolumen von € 1.290 Mio. ausgewiesen. Ein deutliches Wachstum wurde sowohl im Bereich der Wohn- baugenossenschaften als auch im Bereich der öffentlichen Hand erzielt. Das gesamte Ausleihungsvolumen an Wohn- baugenossenschaften wird per 30. Juni 2020 mit einem Be- trag von € 992 Mio. ausgewiesen. Hier konnten vor allem die Geschäftsbeziehungen außerhalb der Steiermark weiter in- tensiviert werden. Die HYPO Steiermark ist in vielen Bundes- ländern und vor allem in der Bundeshauptstadt ob ihrer ausgeprägten Kompetenz ein gern gesehener Partner. Das Ausleihungsvolumen im Bereich der öffentlichen Hand ver- zeichnete ebenso einen Zuwachs und konnte um € 93 Mio. auf € 298 Mio. gesteigert werden. Der Anstieg der Portfoliowertberichtigung von T€ 2.240 per 31. Dezember 2019 auf T€ 4.342 zum Berichtsstichtag ist im Wesentlichen auf die COVID-19-bedingte Berücksichti- gung der geänderten zukunftsbezogenen Informationen (makroökonomische Prognosen) bei der Bemessung der er- warteten Kreditverluste zurückzuführen. Eine sehr bedeutende Stellung nimmt die HYPO Steiermark nach wie vor bei Finanzierungen mit dem Verwendungs- zweck Schaffung, Erneuerung und Verbesserung von Wohnraum ein. Im ersten Halbjahr 2020 standen rund € 1,242 Mrd. oder 41,8 % des gesamten Ausleihungsvolu- mens den HYPO-Steiermark-Kundinnen und -Kunden zur Wohnraumfinanzierung zur Verfügung. Bedingt durch die Corona-Krise hat die HYPO Steiermark bis Ende Juni 2020 Unternehmens- und Privatkunden in Summe rund € 188 Mio. an Liquiditätshilfen zur Seite gestellt. Hievon entfällt ein Betrag von € 73 Mio. auf das gesetzliche Moratorium gemäß 2. COVID-19 Justiz-Begleitgesetz (JuBG), € 112 Mio. auf nicht gesetzliche Stundungen und ein Betrag von € 3 Mio. auf Überbrückungsfinanzierungen. Eine detaillierte Darstellung über die im ersten Halbjahr 2020 gewährten Maßnahmen zur Abfederung von COVID-19-be- dingten Liquiditätsengpässen bei Kreditnehmerinnen und Kreditnehmern ist Kapitel A. „Allgemeine Grundsätze/Anga- ben zu COVID-19“ des Anhangs zu entnehmen. Bestand an Wertpapieren (Gesamtbetrachtung) Der Gesamtbestand der im Eigenbesitz befindlichen Wert- papiere (exklusive der in den Aktivposten 3. und 4. ausge- wiesenen nicht börsennotierten Schuldtitel von Kreditinstituten und Unternehmen) ist im ersten Halbjahr 2020 von T€ 202.505 auf T€ 172.607 gesunken. Diese Ver- änderung resultiert im Wesentlichen aus den planmäßigen Tilgungen von Schuldverschreibungen. Beteiligungen sowie Anteile an verbundenen Unternehmen Der buchmäßige Stand der gesamten Anteilsrechte, der sich in zwei Bilanzpositionen gliedert, verringerte sich aufgrund eines Abganges im Bereich der Beteiligungen nur geringfü- gig und beträgt nunmehr T€ 9.800 (T€ 9.805). Immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermö- gens sowie Sachanlagen In Summe werden diese Posten zum Berichtsstichtag mit einem Betrag von T€ 4.959 (T€ 5.224) ausgewiesen. Sonstige Aktiva Die in den sonstigen Aktiva dargestellten sonstigen Vermö- gensgegenstände sowie aktive Rechnungsabgrenzungs- posten sind um T€ 2.005 oder 13,1% angestiegen und betragen zum 30. Juni 2020 T€ 17.256 (T€ 15.251). Der An- stieg ist auf die stichtagsbezogene Erhöhung von Verrech- nungskonten zurückzuführen. Aktive latente Steuern Die aktiven latenten Steuern sind zum Berichtsstichtag auf einen Betrag von T€ 8.565 (T€ 6.937) angestiegen. Beim erstmaligen Ansatz der aktiven latenten Steuern wurde die Verteilungsmöglichkeit des § 906 Abs. 34 UGB in Anspruch genommen, wonach der Unterschiedsbetrag zwischen den bisher in der Bilanz angesetzten latenten Steuern und dem durch die erstmalige Anwendung des RÄG 2014 ermittelten Betrag über längstens fünf Jahre gleichmäßig zu verteilen ist. Dieser Betrag wurde im ersten Halbjahr 2020 um weitere T€ 501 aufgestockt. Unter Berücksichtigung der laufenden Veränderung der latenten Steuern von T€ 1.127 beträgt der Stand der aktiven latenten Steuern zum 30. Juni 2020 T€ 8.565. Eine ausführliche Darstellung über Art und Zusammenset- zung der latenten Steuern findet sich unter Punkt C. 10. „Aktive latente Steuern“ des Anhangs.

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