Halbjahresfinanzbericht 2019

4 8  HALBJAHRESABSCHLUSS 2 0 1 9 24. In Pension gegebene Vermögensgegenstände gemäß § 50 Abs. 4 BWG Wie zum Jahresultimo gibt es keine Vermögensgegenstände, die zum Berichtsstichtag in Pen- sion gegeben sind. 25. Vermögensgegenstände nachrangiger Art gemäß § 45 Abs. 2 BWG Es befinden sich – so wie zum Jahresultimo – keine Vermögensgegenstände nachrangiger Art im Bestand. D. Erläuterungen zur Gewinn-und-Verlust-Rechnung Die Posten der Gewinn-und-Verlust-Rechnung werden im Halbjahreslagebericht 2019 erläutert. E. Weitere Angaben 1. Angaben über Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gemäß § 239 Abs. 1 Z. 1 UGB Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer (in FTE) 30.06.2019 31.12.2018 Angestellte 194 199 Arbeiter 0 0 Per 30. Juni 2019 wurden 69 (79) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an die Raiffeisen- Landesbank Steiermark AG überlassen. 2. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen gemäß § 238 Abs. 1 Z. 12 UGB Alle Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen oder Personen sind unwesentlich bzw. zu marktüblichen Konditionen abgeschlossen und daher nicht im Rahmen des § 238 Abs. 1 Z. 12 UGB anzugeben. 3. Angaben zum Mutterunternehmen und zur Einbeziehung in einen Konzernabschluss gemäß § 237 Abs. 1 Z. 7 UGB und § 238 Abs. 1 Z. 7 und 8 UGB Die Landes-Hypothekenbank Steiermark Aktiengesellschaft steht mit der RLB-Stmk Verbund eGen, Graz, und deren verbundenen Unternehmen in einem Konzernverhältnis. Die Bank wird in den Konzernabschluss der RLB-Stmk Verbund eGen einbezogen und gehört somit deren Vollkonsolidierungskreis an. Weiters wird die Gesellschaft in den Konzernabschluss der Raiff- eisen-Landesbank Steiermark AG, Graz, als Unternehmen, das für den kleinsten Kreis von Unternehmen einen Konzernabschluss erstellt, einbezogen. Die Konzernabschlüsse sind am Firmensitz der RLB-Stmk Verbund eGen bzw. der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG hin- terlegt. Die Landes-Hypothekenbank Steiermark Aktiengesellschaft verzichtet unter Anwen- dung der Bestimmungen des § 244 i. V. m. § 249 UGB auf die Erstellung eines Teilkonzernabschlusses nach österreichischem Recht. Für die HYPO Steiermark Leasing – Holding GmbH und deren Tochtergesellschaften liegt eine direkte Beherrschung durch die

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