Halbjahresfinanzbericht 2019
HALBJAHRESABSCHLUSS 2 0 1 9 4 3 Fall, dass beide Toleranzgrenzen überschritten werden, wird zur Ermittlung der zulässigen Schwankungsbreite das Verhältnis der Fair Value-Änderung von Grundgeschäft(en) zur Fair Value-Änderung von Sicherungsgeschäft(en) zueinander in Relation gesetzt. Liegt das Ergeb- nis der Effektivitätsmessung zwischen 80 % und 125%, gilt die Sicherungsbeziehung als ef- fektiv, jedoch wird für den ineffektiven Anteil eine Rückstellung für drohende Verluste gebildet. Ist eine Sicherungsbeziehung insgesamt nicht mehr effektiv, wird die Bewertungseinheit ab dem Zeitpunkt des Eintritts der Ineffektivität aufgelöst. Derivat und Grundgeschäft werden dann einzeln nach den jeweils anwendbaren Bestimmungen so bilanziert, als ob es nie eine Bewertungseinheit gegeben hätte. Dies gilt auch, wenn die Sicherungsbeziehung durch Ablauf, Veräußerung oder Tilgung beendet wird. Aus der vorzeitigen Auflösung von Zinsswaps zwecks Anpassung bestehender Sicherungsbe- ziehungen ergeben sich Erträge in Höhe von T€ 113 (T€ 3.372) und Aufwendungen in Höhe von T€ 280 (T€ 40). Die Erfolge aus der vorzeitigen Auflösung der Zinsswaps werden – analog der Zinsergebnisse – in jener Position ausgewiesen, in der auch das Abgangsergebnis des Grundgeschäfts dargestellt wird. Die Erträge des ersten Halbjahres 2019 werden zur Gänze in der GuV-Position 1 ausgewiesen. Der Ausweis der Aufwendungen erfolgt mit T€ 97 in der GuV-Position 1 und in der GuV-Position 10 mit T€ 183. Grund für die vorzeitige Auflösung der Sicherungsderivate war der gänzliche oder teilweise Entfall des Grundgeschäftes. Diese Vor- gangsweise entspricht der für die Bank festgelegten Sicherungsstrategie. Das Volumen der zum Mikro-Hedging eingesetzten Derivate hat zum Berichtsstichtag insge- samt € 2.561,0 Mio. (€ 2.613,0 Mio.) betragen. Davon weisen Derivate in Summe positive Marktwerte (dirty) in Höhe von € 270,9 Mio. (€ 256,4 Mio.) und negative Marktwerte in Höhe von € 81,8 Mio. (€ 55,7 Mio.) auf. 22.2 Makro-Hedging Im Rahmen des Zinsrisikomanagements werden Zinssteuerungsderivate des Bankbuchs zum Makro-Hedging im Sinne des FMA-Rundschreibens vom Dezember 2012 eingesetzt. Als Si- cherungsderivate werden zinsinduzierte Derivate, unter anderem Zinsswaps, Optionen im Sinne von Swaptions, Kündigungsrechte und Caps bzw. Floors, sowie Zinsfutures wie Geld- markt und Kapitalmarktfutures verwendet. Nicht eingesetzt werden nicht-zinsinduzierte Deri- vate wie Aktien oder FX-abhängige Derivate. Im Rahmen des Makro-Hedging werden in zwei definierten Teilbeständen des Bankbuchs Einzelrisikopositionen in einzelnen Laufzeitbändern zu einer Gesamtrisikoposition zusammengefasst und mit entsprechenden Sicherungsgeschäf- ten, die sogenannten „funktionalen Einheiten“ zugeordnet sind, abgesichert. Die Teilbestände „Bankbuch Aktiv“ bzw. „Bankbuch Passiv“ beinhalten sämtliche zinssensitive Positionen (in Währung EUR) auf der Aktiv- bzw. Passivseite der Bilanz. Aus diesen Teilbeständen sind Grundgeschäfte und Derivate, die in einer Mikro-Hedge-Beziehung stehen, herausgelöst. Die qualitative Eignung der derivativen Finanzinstrumente zur Erreichung des Sicherungszwecks wird regelmäßig anhand prospektiver Effektivitätsmessungen im Rahmen der „Reverse-Cumu- lative“-Methode nachgewiesen. Gegenläufige Ertragseffekte oder Wertsteigerungen aus den abgesicherten Grundgeschäften des Bankbuchs werden bei der Beurteilung eines Rückstel- lungsbedarfs pro funktionaler Einheit berücksichtigt. Die Gesamtsensitivität der Makro-Hedging-Derivate beträgt zum Berichtsstichtag T€ 350 (T€ 127). Hievon entfallen T€ 357 (T€ 134) auf den Teilbestand „Bankbuch Aktiv“ und T€ –7 (T€ –7) auf den Teilbestand „Bankbuch Passiv“. Ein Rückstellungsbedarf für die Derivate der funktionalen Einheiten war nicht gegeben.
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