Halbjahresfinanzbericht 2019

HALBJAHRESABSCHLUSS 2 0 1 9  3 5 7. Angaben zu unterlassenen außerplanmäßigen Abschreibungen von Finanz- instrumenten des Finanzanlagevermögens gemäß § 238 Abs. 1 Z. 2 UGB Eine außerplanmäßige Abschreibung (gemäß § 204 Abs. 2 UGB, zweiter Satz) unterbleibt, wenn Wertminderungen durch Zinssatzbewegungen verursacht sind und die Bonität der Wert- papierschuldner einwandfrei ist. Zum Berichtsstichtag bestanden keine unterlassenen außerplanmäßigen Abschreibungen von Finanzinstrumenten des Finanzanlagevermögens. Zum Vergleichsstichtag stellten sich diese wie folgt dar: 31.12.2018: in T€ Buchwert Beizulegender Wert Unterlassene Abschreibung Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere (Akt. 5) 40.933 40.851 82 8. Beteiligungen Die Buchwertabnahme der Beteiligungen ist auf vorgenommene Abschreibungen bei Anteils- rechten zurückzuführen. Die Veränderung des Bestandes der Anteile an verbundenen Unternehmen resultiert aus dem Abgang zweier Gesellschaften. 9. Aufgliederung der in den Aktivposten 2 bis 5 enthaltenen verbrieften und unverbrieften Forderungen gemäß § 45 BWG an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht (§ 45 Abs. 1 Z. 2 BWG), und an verbun- denen Unternehmen (§ 45 Abs. 1 Z. 1 BWG) in T€ 30.06.2019 31.12.2018 Verbundene Unternehmen Forderungen an Kreditinstitute 582.915 507.300 Forderungen an Kunden 95.606 98.590 10. Wesentliche sonstige Vermögensgegenstände gemäß § 64 Abs. 1 Z. 12 BWG und § 225 Abs. 3 UGB in T€ 30.06.2019 31.12.2018 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 1.553 1.817 Diverse Forderungen mit überwiegendem Verrechnungscharakter 1.096 2.965 Forderungen Finanzamt 694 529 hievon Erträge, die erst nach dem Abschlussstichtag zahlungswirksam werden 2.248 2.345

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