Halbjahresfinanzbericht 2019
HALBJAHRESABSCHLUSS 2 0 1 9 3 3 C. Erläuterungen zu Bilanzpositionen 1. Gliederung der nicht täglich fälligen Forderungen gegenüber Kreditinstituten und Nichtbanken gemäß § 64 Abs. 1 Z. 4 BWG Forderungen gegenüber Kreditinstituten in T€ 30.06.2019 31.12.2018 Restlaufzeit bis 3 Monate 190.147 302.277 mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr 225.418 246 mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren 84.252 108.809 mehr als 5 Jahre 79.865 78.307 Forderungen gegenüber Nichtbanken in T€ 30.06.2019 31.12.2018 Restlaufzeit bis 3 Monate 104.035 85.726 mehr als 3 Monate bis zu 1 Jahr 144.387 160.953 mehr als 1 Jahr bis zu 5 Jahren 700.038 665.157 mehr als 5 Jahre 1.566.949 1.528.511 2. Zum Börsenhandel zugelassene Wertpapiere gemäß § 64 Abs. 1 Z. 10 BWG in T€ 30.06.2019 31.12.2018 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 171.634 177.518 3. Zum Börsenhandel zugelassene Wertpapiere – Art der Bewertung gemäß § 64 Abs. 1 Z. 11 BWG Die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen richtet sich im jeweiligen Einzelfall nach der Entscheidung der zuständigen Gremien. Wertpapiere, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäftsbetrieb zu dienen, werden dem Anlagevermögen gewidmet. Wertpapiere, die nicht zu den Finanzanlagen zählen, werden dem Umlaufvermögen zugeordnet. Anlagevermögen in T€ 30.06.2019 31.12.2018 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 136.856 142.770 Umlaufvermögen in T€ 30.06.2019 31.12.2018 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 34.778 34.748
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