Halbjahresfinanzbericht 2019

HALBJAHRESABSCHLUSS 2 0 1 9  3 1 Die Abschreibungssätze bewegten sich bei den unbeweglichen Sachanlagen von 1,5 % bis 10 % und bei den beweglichen Sachanlagen von 5 % bis 33,33 %. 8. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 9. Kosten eigener Emissionen Emissionskosten, Zuzählungsprovisionen, Agio bzw. Disagio werden auf die Laufzeit der Emis- sionen verteilt. 10. Rückstellungen Sämtliche Sozialkapitalrückstellungen (Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungsverpflich- tungen und Jubiläumsgelder) werden gemäß IAS 19 – Employee Benefits – nach dem Anwart- schaftsbarwertverfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Entsprechend IAS 19.BC60 wurden die Annahmen und Schätzungen für die Berechnung von langfristigen Personalverpflichtungen zum 30. Juni 2019 angepasst und der Zinssatz um 0,5 % gesenkt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden bei sämtlichen Sozialkapitalrückstellungen die „AVÖ 2018-P-Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung – Pagler & Pagler“ in der Ausprägung für Angestellte herangezogen. 10.1. Pensionsrückstellung Für die versicherungsmathematische Berechnung der Pensionsverpflichtungen wurde ein Rechnungszinssatz von 1,00% (1,50%) zugrunde gelegt. Der Pensionstrend wurde mit 1,80% (1,80%) angenommen. Entsprechend den derzeit geltenden Bestimmungen wurde das Pensionsantrittsalter bei Frauen und Männern mit 62 Jahren (62 Jahre) unter Beachtung der Übergangsbestimmungen laut Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl. I Nr. 111/2010 vom 30.12.2010) und des „BVG Alters- grenzen“ (BGBl. Nr. 832/1992; Bundesverfassungsgesetz über unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten) angesetzt. 10.2. Rückstellung für Abfertigungsverpflichtungen und Jubiläumsgelder Für die Berechnung der Abfertigungsverpflichtungen und Jubiläumsgelder (25 und 35 Dienstjahre) gelangten ein Rechnungszinssatz von 0,70% (1,20%) sowie eine durchschnittliche Gehaltsstei- gerung von 3,00 % (3,00%) zur Anwendung. Darüber hinaus wurden bei der Berechnung indivi- duell ermittelte, jährliche dienstzeitabhängige Fluktuationsraten berücksichtigt. Bei Frauen und Männern wurde ein Pensionsantrittsalter von 62 Jahren (62 Jahre) unter Be- achtung der Übergangsbestimmungen laut Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBl. I Nr. 111/2010 vom 30.12.2010) und des „BVG Altersgrenzen“ (BGBl. Nr. 832/1992; Bundesverfassungsge- setz über unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten) zugrunde gelegt. 10.3. Übrige Rückstellungen In den übrigen Rückstellungen sind unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken, der Höhe und dem Grunde nach ungewissen Ver- bindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach bestmöglicher Schätzung erforderlich sind. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt eine Abzinsung zum marktüblichen Zinssatz.

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