Halbjahresfinanzbericht 2019

HALBJAHRESABSCHLUSS 2 0 1 9  2 9 Wertaufholung bis zum aktuellen Kurswert, maximal jedoch bis zu den Anschaffungskosten bzw., wenn diese über dem Tilgungskurs liegen, bis zum Tilgungskurs. 2.3. Wertpapiere des Handelsbuchs Die Geld- und Kapitalmarktaktivitäten der Bank wurden in der Konzernmuttergesellschaft Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG gebündelt. Die Bank hält keine Finanzinstrumente mit Handelsabsicht und führt kein Handelsbuch. 3. Derivative Finanzinstrumente Derivative Finanzinstrumente werden mit dem beizulegenden Zeitwert (Fair Value) bewertet. Der beizulegende Zeitwert ist jener Betrag, zu dem Finanzinstrumente am Bilanzstichtag zu fairen Bedingungen verkauft oder gekauft werden können. Sofern Börsenkurse vorhanden sind, werden diese zur Bewertung herangezogen. Für Finanzinstrumente ohne Börsenkurs werden interne Bewertungsmodelle – insbesondere die Barwertmethode und Optionspreismodelle – mit aktuellen Marktparametern herangezogen. Bei den Derivaten des Bankbuchs unterbleibt im Fall der Bildung von Bewertungseinheiten eine Buchung der Marktwerte. Auf Basis entspre- chend dokumentierter Widmungen zu Beginn der Sicherungsbeziehungen werden geeignete und (annähernd) gleiche derivative Finanzinstrumente zu Gruppen zusammengefasst. Dabei wird auf die qualitative Eignung des abgesicherten Grundgeschäfts, das Vorliegen eines Absi- cherungsbedarfs, das Bestehen einer Absicherungsstrategie sowie die qualitative Eignung des Derivats als Sicherungsinstrument Bedacht genommen. Für freistehende Bankbuchderivate mit negativem Marktwert und bei Ineffektivitäten von Sicherungsbeziehungen werden Rück- stellungen gebildet. Bei der Modellbewertung von Derivaten muss auch das Kontrahentenrisiko anhand finanzwirt- schaftlicher Methoden berücksichtigt werden, sofern es für die Bewertung wesentlich ist. Die- ses wird als Credit Value Adjustment (CVA – bei Überwiegen des Ausfallsrisikos der Gegenpartei) oder Debt Value Adjustment (DVA – bei Überwiegen des eigenen Ausfallsrisikos) bezeichnet. Da das eigene Kreditrisiko bei der Ermittlung des Credit und Debt Value Adjust- ment mit besonderer Vorsicht zu berücksichtigen ist, wird bei den Derivaten des Bankbuchs ein Debt Value Adjustment generell nicht berücksichtigt. Weitere Ausführungen im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten finden sich im Anhang unter Punk t C.22 „ Ergänzende Angaben zu Finanzinstrumenten gem. § 238 Abs. 1 Z. 1 UGB i. V. m. § 64 Abs. 1 Z. 3 BWG“. 4. Risikovorsorge Bei der Bewertung des Kreditportefeuilles werden für alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste bei Kreditnehmern Einzelwertberichtigungen bzw. Rückstellungen gebildet. Bei signi- fikanten Kreditnehmern in Ausfall-Klassen erfolgt die Ermittlung der Höhe der Risikovorsorge durch Schätzung und Abzinsung der zukünftigen Cashflows (Discounted-Cashflow-Methode). Bei nicht signifikanten Kreditnehmern in Ausfall-Klassen wird eine in Abhängigkeit der Ausfalls- dauer pauschalierte Einzelwertberichtigung anhand von laufzeitabhängigen Verlustquoten ge- bildet. Darüber hinaus werden auch Forderungen, bei denen in der Einzelbetrachtung keine Hinweise auf eingetretene Wertminderungen vorgelegen sind, im Rahmen einer pauschalen Betrachtung wertberichtigt. Bei der Ermittlung der Portfoliowertberichtigungen für erwartete Kreditverluste

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