Halbjahresfinanzbericht 2019

HALBJAHRESABSCHLUSS 2 0 1 9  2 7 A. Allgemeine Grundsätze Der Halbjahresabschluss der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG wurde unter Anwen- dung des Grundsatzes der Unternehmensfortführung und unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie unter Beachtung der Generalnorm, ein möglichst ge- treues Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Unternehmens zu vermitteln, aufge- stellt. Bei der Erstellung des Halbjahresabschlusses wurde der Grundsatz der Vollständigkeit einge- halten und die Posten des Halbjahresabschlusses unter Berücksichtigung ihres wirtschaftli- chen Gehalts bilanziert. Bei der Bewertung der einzelnen Vermögensgegenstände und Schulden wurde, sofern die Voraussetzungen für die Bildung von Bewertungseinheiten oder für eine Gruppenbewertung (§ 209 Abs. 2 UGB) nicht gegeben waren, der Grundsatz der Ein- zelbewertung beachtet und eine Fortführung des Unternehmens unterstellt. Dem Grundsatz der Vorsicht wurde unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Bankgeschäftes insofern Rechnung getragen, als nur die am Berichtsstichtag verwirklichten Gewinne ausgewiesen und alle erkennbaren Risiken und drohenden Verluste bilanzmäßig erfasst wurden. Die Erstellung eines Halbjahresabschlusses erfordert Ermessensbeurteilungen bei der Anwen- dung von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie die Festlegung von Annahmen über zukünftige Entwicklungen durch das Management, die den Ansatz und die Bewertung von Vermögensgegenständen und Schulden, die Angabe von sonstigen Verpflichtungen am Be- richtsstichtag und den Ausweis von Erträgen während der Berichtsperiode wesentlich beein- flussen können. Sind für die Bilanzierung und Bewertung Schätzungen oder Beurteilungen erforderlich, basie- ren diese auf historischen Erfahrungen und anderen Faktoren wie Planungen und – nach je- weils aktuellem Ermessen – wahrscheinlichen Erwartungen oder Prognosen zukünftiger Ereignisse. Die den Schätzungen zugrunde liegenden Annahmen unterliegen einer regel- mäßigen Prüfung.

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