Halbjahresfinanzbericht 2019
HALBJAHRES LAGEBER I CHT 2 0 1 9 1 9 Adressrisiko Das Adressrisiko beinhaltet das Kreditrisiko im engeren Sinn, das Konzentrationsrisiko bei Fremdwährungskrediten, das Kontrahentenrisiko aus Wertpapieren, das Credit Value Adjustment-Risiko (CVA-Risiko), das Länderrisiko und das Beteiligungsrisiko. In weiterer Folge werden die wesentlich- sten Risikoarten erläutert. Kreditrisiko Wir verstehen als Kreditrisiko das Risiko, das in der Gefahr eines teilweisen oder vollständigen Ausfalls vertraglich ver- einbarter Zahlungen bei Kreditgeschäften besteht. Das kann in der Bonität des Geschäftspartners oder mittelbar über den Sitz des Geschäftspartners im Länderrisiko begründet sein. Innerhalb des Kreditrisikos werden zwei Ausprägungen von Risiko unterschieden: der Expected Loss (EL) und der Unexpected Loss (UL). Der EL wird durch den Ansatz einer adäquaten Prämie (Standardrisikokosten) kompensiert, während der UL durch das ökonomische Kapital gedeckt werden muss. Der EL fließt im Rahmen der Risikotragfähig- keitsanalyse über die Position „excess/shortfall“ (Expected Loss vs. Stand Risikovorsorgen) in die Konzernrisikode- ckungsmasse ein. Der Unexpected Loss wird im Kreditrisiko berücksichtigt. Das Kreditrisiko wird sowohl auf Einzelkreditbasis der Kun- dinnen und Kunden als auch auf Portfoliobasis beobachtet und analysiert. Diese Analyse lässt ein Abschätzen des Aus- maßes des Risikos und gegebenenfalls die Erarbeitung not- wendiger Maßnahmen zur Risikoreduktion zu. Für die Steuerung des Kreditrisikos sind u. a. Limite auf Portfolio- ebene, Kreditnehmerebene und Produktebene festgelegt. Das Kreditrisiko stellt bei Weitem die wichtigste Risikokate- gorie für die HYPO Steiermark dar. Die Steuerung des Kreditrisikos basiert auf dem Grundsatz, dass die Kreditvergabe ausschließlich nach dem Know- your-Customer-Prinzip erfolgt, d. h., Kredite werden erst nach eingehender Personen- und Bonitätsprüfung und nach dem Vieraugenprinzip (Markt und Marktfolge) vergeben. Für die Beurteilung der Bonität und Werthaltigkeit von Sicherhei- ten verwendet die HYPO Steiermark aufgrund der konzern- einheitlichen Risikosysteme ebenfalls das im Raiffeisensektor eingesetzte Rating- und Sicherheitenbe- wertungsmodell. Die bankinternen Ratingmodelle unterlie- gen einer regelmäßigen, jährlichen quantitativen und qualitativen Validierung, bei der das betreffende Ratingmo- dell daraufhin geprüft wird, ob es die zu messenden Risiken treffsicher abbildet. Das interne Ratingmodell umfasst 13 Stufen, wobei jeder Ratingstufe eine Ausfallswahrscheinlich- keit zugeordnet ist. Ratingstufen Internes Ratingmodell Erklärung 0,5 Risikolos 1 Ausgezeichnete Bonität 1,5 Sehr gute Bonität 2 Gute Bonität 2,5 Durchschnittliche Bonität 3 Akzeptable Bonität 3,5 Schwache Bonität 4 Sehr schwache Bonität 4,5 Ausfallsgefährdet 5 Ausfall (90 Tage überfällig) 5,1 Ausfall (Restrukturierung, Zinsfreistellung, sonstige) 5,2 Ausfall (Insolvenz) NR Nicht geratet Rund 94 % des Kundenportfolios (EAD-Exposure: Saldo + %-Anteil der nicht ausgenutzten Rahmen) entfallen auf die Ratingstufen 0,5 bis 3,0 (Jahresultimo 2018: 93 %). Das Berichtswesen zum Kreditrisiko auf Portfolioebene ba- siert auf dem Kundenrating; Sicherheiten werden risikomin- dernd angesetzt. Das Reporting umfasst u. a. auch die Betrachtung der größten wesentlichen Einzelrisiken. Kreditentscheidungen bedürfen ab einer definierten Grenze der Zustimmung von Markt und Marktfolge (Kreditrisikoma- nagement). Für den Fall voneinander abweichender Voten zwischen den einzelnen Kompetenzträgern ist ein standar- disiertes Eskalationsverfahren eingerichtet. Im Frühwarnsystem für das Kundenkreditgeschäft sind je nach Ausprägung des Risikogehaltes unterschiedliche Be- treuungsstufen definiert, welche eine optimale Zusammen- arbeit von Markt und Marktfolge gewährleisten. Der Vorstand wird zeitnah durch ein entsprechendes Reporting informiert. Die Berechnung der Non-Performing Loans-Ratio (NPL-Ra- tio) für ausgefallene Kredite wird gemäß der aufsichtsrecht- lichen Definition (EBA Risk Dashboard) ermittelt. Dabei werden neben den Kundenforderungen auch die Forderun- gen gegenüber Kreditinstituten in die Bemessungsgrund- lage miteinbezogen. Für die Einstufung als ausgefallene Forderung (NPL) wird die Definition gemäß Art. 178 CRR
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