Halbjahresfinanzbericht 2018

3 4  HALBJAHRESABSCHLUSS 2 0 1 8 ergebenden Steuerbelastung erfolgt der Ansatz einer Rückstellung für passive latente Steu- ern. Die ausgewiesenen Posten werden aufgelöst, soweit die Steuerent- oder -belastung eintritt oder damit nicht mehr zu rechnen ist. Der zum 1. Jänner 2016 ermittelte Überhang der aktiven über die passiven latenten Steuern in Höhe von T€ 5.013 wird gemäß § 906 Abs. 34 UGB über fünf Jahre gleichmäßig verteilt. Das Wahlrecht, den Betrag in vollem Umfang zu bilanzieren und den Unterschiedsbetrag zwischen dem vollen Umfang des Betrages und dem nach dem ersten Satz von § 906 Abs. 34 UGB zu berücksichtigenden Betrag unter den passiven Rechnungsabgrenzungspos- ten gesondert auszuweisen, wurde nicht in Anspruch genommen. 12. Gewinn-und-Verlust-Rechnung Zinserträge und Zinsaufwendungen Positive wie negative Entgelte aus der Kapitalüberlassung werden in den Zinserträgen, posi- tive wie negative Entgelte aus der Kapitalaufnahme werden unter den Zinsaufwendungen dargestellt. Dementsprechend werden negative Zinszahlungen auf Aktivgeschäfte im Zinser- trag (als Reduktion des Zinsertrages) erfasst, negative Zinszahlungen auf Passivgeschäfte im Zinsaufwand (als Reduktion des Zinsaufwandes). Entsprechend der AFRAC-Stellungnahme 15 „Derivate und Sicherungsinstrumente (UGB)" werden ab 1. Jänner 2018 Erfolge aus einem Derivat, welches in einer Sicherungsbeziehung steht, in jenem Posten ausgewiesen, in welchem auch die Erfolge des Grundgeschäftes ausgewiesen werden. Bislang erfolgte der Ausweis brutto (je Zinsenleg) in den Zinserträgen bzw. -aufwendungen.

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