Halbjahresfinanzbericht 2018

1 8 HALBJAHRES LAGEBER I CHT 2 0 18 den der Sicherheit und Vermeidung von Interessenkonflik- ten von unterschiedlichen Organisationseinheiten wahrge- nommen. Gemäß den Bestimmungen des § 39a BWG sowie der Kreditinstitute-Risikomanagementverordnung (KI-RMV) ha- ben Banken über wirksame Pläne und Verfahren zu verfü- gen, um die Höhe, die Zusammensetzung und die Verteilung des Kapitals, welches zur quantitativen und qualitativen Absicherung aller wesentlichen bankgeschäftli- chen und bankbetrieblichen Risiken zur Verfügung steht, zu ermitteln. Darauf aufbauend haben sie Kapital in erforderli- chem Ausmaß zu halten. Diese Verfahren werden im ICAAP (Internal Capital Adequacy Assessment Process) zusam- mengefasst und in der HYPO Steiermark im Rahmen der Risikotragfähigkeitsrechnung dargestellt und berichtet. Des Weiteren werden tourlich Stresstests im Konzern durchgeführt und im Gesamtbankrisikokomitee im Konzern behandelt. Stresstests liefern ergänzende Informationen zu den Value-at-Risk-Analysen und zeigen mögliche Verlust- potenziale auf. In den Stresstests werden u. a. Verände- rungen des volkswirtschaftlichen Umfelds durch makroökonomische Szenarien dargestellt. Diese beschrei- ben eine außergewöhnliche, aber plausible negative Ent- wicklung der Volkswirtschaft. Dabei wird zwischen einer „Systemkrise“, einer „idiosynkratischen Krise“ sowie einer „kombinierten Krise“ unterschieden. Bei den tourlichen Stresstests im Konzern waren die Kapitalquoten in allen Szenarien immer gegeben. Zusätzlich werden reverse Stresstests durchgeführt, welche speziell auf die risikosen- sitiven Bereiche im Konzern abzielen und dem Manage- ment somit wichtige Informationen für die Steuerung der Risiken liefern. Im Konzern wurde ein Bankensanierungsplan erstellt, in dem Sanierungsindikatoren definiert, potenzielle Sanie- rungsoptionen bewertet und anhand von fiktiven Szenarien verprobt werden. Der Sanierungsplan wird jährlich aktuali- siert und an die Aufsicht übermittelt. Die Landes-Hypothekenbank Steiermark AG ist Mitglied der Einlagensicherung des HYPO-Haftungsverbundes. Bezugnehmend auf das Einlagensicherungs- und Anleger- entschädigungsgesetz hat die HYPO Steiermark den von der Hypo-Haftungs-Gesellschaft m.b.H. vorgeschriebenen Beitrag zum Einlagensicherungsfonds eingezahlt. Der Fonds ist mit jährlichen Beiträgen bis Mitte 2024 zu dotie- ren. Darüber hinaus ist die HYPO Steiermark gesetzlich dazu verpflichtet, einen jährlichen Beitrag in den einheitlichen Abwicklungsfonds („Single Resolution Fund“, „SRF“) auf europäischer Ebene zu leisten. In der Risikocontrolling-Datenbank der HYPO Steiermark sind die Risikostrategie und -politik der HYPO Steiermark und die Grundsätze des Risikomanagements sowie die Darstellung der einzelnen Risiken hinsichtlich Messung, Limitsystem, Überwachung und Verantwortlichkeiten um- fangreich dokumentiert. In der Risikostrategie gelten für die HYPO Steiermark fol- gende allgemeine risikopolitische Grundsätze:  Klare und nachvollziehbare Entscheidungen  Sorgfältige, zeitnahe und realistische Bonitätsbeurteilung bei allen Aktivgeschäften  Bei einer nicht transparenten, unüberschaubaren Risiko- lage wird nach dem Vorsichtsprinzip gehandelt.  Konsequente Risikosteuerung durch eine rechtzeitige Identifikation und Bewertung der Risiken sowie eine ent- schlossene Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.  Eine Risikominimierung erfolgt auch durch eine breitge- streute Diversifizierung der Bankgeschäfte.  Durch eine effiziente Steuerung sehen wir Risiken auch als Ertragschance.  Risiken der Bank werden immer ausreichend diversifi- ziert, und zwar sowohl in den einzelnen Geschäftsfeldern als auch über die Geschäftsfelder hinausgehend.  Entwicklung und Integration funktionierender Prozesse in den täglichen Geschäftsablauf.  Produkte und Dienstleistungen werden nur dann unseren Kunden angeboten, wenn wir dafür die Berechtigung, entsprechendes Fachwissen und die dafür nötige Infra- struktur haben.  Know Your Customer: Wir kennen unsere Kunden und vergeben daher Kredite nur nach eingehender Schuld- ner- und Bonitätsprüfung.

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