Halbjahresfinanzbericht 2016

HALBJAHRES LAGEBER I CHT 2 0 1 6  7 Am 21. Jänner 2016 hat der Kärntner Ausgleichszahlungs- Fonds (KAF) ein Angebot gemäß § 2a Finanzmarktstabili- tätsgesetz („FinStaG“) zum Kauf von Schuldtitel der HETA ASSET RESOLUTION AG („HETA“) gelegt. Den Gläubigern der HETA wurde angeboten, ihre zu 100 Prozent garantier- ten Anleihen zu einer Quote von 75 Prozent zurückzukau- fen. Die Angebotsfrist endete mit 11. März 2016. Am 16. März 2016 wurde das Ergebnis des Tenderverfahrens veröffentlicht. Eine notwendige Gläubigermehrheit ist nicht zustande gekommen. Am 10. April 2016 hat die Österreichische Finanzmarktauf- sichtsbehörde (FMA) in ihrer Funktion als nationale Abwick- lungsbehörde gemäß Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG) per Mandatsbe- scheid die Eckdaten der weiteren Abwicklung der HETA erlassen. Die wesentlichsten Maßnahmen sind:  ein Schuldenschnitt von 100 % für alle nachrangi- gen Verbindlichkeiten,  ein Schuldenschnitt um 53,98 % auf 46,02 % für al- le berücksichtigungsfähigen vorrangigen Verbind- lichkeiten,  die Streichung aller Zinszahlungen ab 1. März 2015, als die HETA unter Abwicklung gemäß BaSAG ge- stellt worden ist,  sowie eine Vereinheitlichung der Fälligkeiten aller berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten auf 31. Dezember 2023. Laut aktuellem Abwicklungsplan der HETA soll der Abbau bis 2020 abgeschlossen sein, die Rückführung all ihrer Forderungen sowie der rechtskräftige Abschluss aller offe- nen Rechtsstreitigkeiten sind aber realistischerweise erst bis Ende 2023 zu erwarten. Erst dann kann das Vermögen letztgültig aufgeteilt und die Gesellschaft liquidiert werden. Im Rahmen einer Besserungsklausel besteht Anspruch auf aliquote Teilnahme an der Verteilung eines allfälligen Liqui- dationserlöses. In einem Memorandum of Understanding (MoU) vom 18. Mai 2016 haben der Bund und eine bedeutende Anzahl von HETA-Gläubigern landesbehafteter Schuldtitel ihre gemeinsame Absicht bekräftigt, eine gütliche Einigung über die Restrukturierung der landesbehafteten Verbindlichkei- ten der HETA-Schuldtitel zu erzielen. Demnach ist beab- sichtigt, dass der Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (KAF) ein neues öffentliches Angebot legt, das wie schon im Jänner 2016 auf Grundlage des § 2a Finanzmarktstabili- tätsgesetzes erfolgt. Das Land Kärnten beteiligt sich mit einem Beitrag von 1,2 Milliarden Euro. Falls die erforderli- chen Gläubigermehrheiten erreicht werden, haben die HETA-Gläubiger einerseits die Möglichkeit, ihre nicht nach- rangigen Forderungen gegen 75 % des Nominales als Barzahlung an den KAF zu veräußern oder andererseits im Tausch gegen ihre HETA-Forderungen eine bundesgaran- tierte Nullkuponanleihe des KAF zu erwerben. Die Landes-Hypothekenbank Steiermark AG hat am 22. Juni 2016 ihre Beitrittserklärung zum Memorandum of Understanding abgegeben. Für das bestehende Risiko, dass die Pfandbriefstelle der Verpflichtung zur Bedienung der betroffenen Schuldtitel nicht zur Gänze nachkommen kann, und die Landes- Hypothekenbank Steiermark AG, die übrigen Landes- Hypothekenbanken und die jeweiligen Gewährträger von den Gläubigern der Pfandbriefstelle bzw. der Pfandbrief- stelle in Anspruch genommen werden, wurden Risikovor- sorgen in Form von Einzelwertberichtigungen und Rückstellungen im Ausmaß der möglichen Verpflichtung von einem Sechzehntel gebildet. Für die Berechnung der Risikovorsorge wurden im Wesentlichen der FMA- Mandatsbescheid vom 10. April 2016 sowie mögliche Zahlungen aus der Ausfallbürgschaft des Landes Kärnten berücksichtigt. Auf Grund der zum 30. Juni 2016 bestehenden Forderun- gen gegenüber der HETA bzw. der nicht ausgenützten Kreditrahmen gegenüber der Pfandbriefbank (Österreich) AG (bei Ausnutzung der Forderung gegenüber der HETA) aus dem eigenen Kopfanteil wurde die Risikovorsorge um T€ 4.964 erhöht, sodass zum Berichtsstichtag 30. Juni 2016 eine Risikovorsorge in Höhe von insgesamt T€ 33.488 (Vorjahr: T€ 28.524) ausgewiesen wird. Davon entfällt ein Betrag von T€ 21.510 (Vorjahr: T€ 15.449) auf Einzelwertberichtigungen zu Forderungen und ein Betrag von T€ 11.978 (Vorjahr: T€ 13.075) auf Rückstellungen für Kreditrisiken. Die Höhe eines zu erwartenden Mittelabflusses sowie die Einbringlichkeit möglicher Ansprüche gegenüber der HETA und dem Land Kärnten sind mit Unsicherheiten behaftet. Bilanzsumme Die Bilanzsumme ist im abgelaufenen Halbjahr um T€ 117.229 oder 2,9% auf T€ 3.909.154 gesunken.

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