Halbjahresfinanzbericht 2016

3 8  HALBJAHRESABSCHLUSS 2 0 1 6 Ist eine Sicherungsbeziehung insgesamt nicht mehr effektiv, wird die Bewertungseinheit ab dem Zeit- punkt des Eintritts der Ineffektivität aufgelöst. Derivat und Grundgeschäft werden dann einzeln nach den jeweils anwendbaren Bestimmungen so bilanziert, als ob es nie eine Bewertungseinheit gegeben hätte. Dies gilt auch, wenn die Sicherungsbeziehung durch Ablauf, Veräußerung oder Tilgung beendet wird. Aus der vorzeitigen Auflösung von Zinsswaps zwecks Anpassung bestehender Sicherungsbeziehun- gen ergeben sich Erträge in Höhe von T€ 6.366 (1. Halbjahr 2015: T€ 10.043) und Aufwendungen in Höhe von T€ -1.519 (1. Halbjahr 2015: -1.356). Die Erträge werden in der GuV-Position 1. mit T€ 4.643 (1. Halbjahr 2015: T€ 10.043) sowie in der GuV-Position 11./12. mit T€ 1.723 (1. Halbjahr 2015: T€ 0), die Aufwendungen in der GuV-Position 2. mit T€ -1.519 (1. Halbjahr 2015: T€ -1.356) ausgewiesen. Grund für die gesetzten Maßnahmen war der gänzliche oder teilweise Entfall des Grundgeschäftes. Diese Vorgangsweise entspricht der für die Bank festgelegten Sicherungsstrategie. 19.2. Credit Value Adjustment Bei der Bewertung von Derivaten werden auch Bewertungsanpassungen, welche sowohl das Risiko des vorzeitigen Ausfalls der Gegenpartei als auch das eigene Kreditrisiko berücksichtigen, vorge- nommen (Bilateral CVA, BCVA). Zur Ermittlung des Credit Value Adjustments wird für OTC-Derivate die Höhe des zukünftig zu erwartenden Portfoliowertes (potential future exposure, PFE) anhand einer Monte Carlo Simulation berechnet und mittels am Markt beobachtbaren Ausfallsraten der Kundin/des Kunden bzw. der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG bewertet. Grundsätzlich wird das gesamte Derivateportfolio eines Marktpartners betrachtet. Das CVA wird auf das unbesicherte Exposure ge- rechnet. Handelt es sich um ein besichertes Exposure, wird die Dauer der Besicherungsnachforde- rung (margin period of risk) bei der Ermittlung des CVAs mitberücksichtigt. Unter Berücksichtigung des FMA-Rundschreibens zu Rechnungslegungsfragen bei Zinssteuerungs- derivaten und zu Bewertungsanpassungen bei Derivaten gemäß § 57 BWG vom Dezember 2012, Rz 58, wurde das eigene Ausfallrisiko (DVA, Debt Value Adjustment) aus Gründen der Vorsicht generell nicht berücksichtigt. Aus der Berücksichtigung des CVA für Derivate des Bankbuchs werden in der GuV-Position 11./12. Aufwendungen in Höhe von T€ -701 (1. Halbjahr 2015: Erträge in Höhe von T€ 665) ausgewiesen. Die Rückstellung für Credit Value Adjustment beträgt somit per 30. Juni 2016 T€ 1.153 (T€ 452). Die in den nachfolgenden Tabellen dargestellten Marktwerte von Derivaten des Bankbuchs sind sol- che vor Bereinigung um das Kontrahentenrisiko.

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