Halbjahresfinanzbericht 2016
3 6 HALBJAHRESABSCHLUSS 2 0 1 6 17. Art und Betrag wesentlicher Eventualverbindlichkeiten gemäß § 51 Abs. 13 BWG Die Eventualverbindlichkeiten (vor Rückstellungen) betreffen: in T€ 30.06.2016 31.12.2015 Garantien 25.543 18.897 Bürgschaften 9.124 7.622 Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 288.740 282.328 Folgende Vermögensgegenstände sind als Sicherheit für fremde Verbindlichkeiten bestellt: in T€ 30.06.2016 31.12.2015 Festverzinsliche Wertpapiere 10.000 15.000 Forderungen an Kunden 278.740 267.328 Gemäß § 8 Abs 1 ESAEG gehört die Landes-Hypothekenbank Steiermark AG als einlagenentgegen- nehmendes Institut (CRR-Institut) mit dem Sitz in Österreich der einheitlichen Sicherungseinrichtung nach § 1 Abs 1 Z 1 ESAEG an. Aufgrund der Übergangsbestimmungen des § 59 Z 3 ESAEG nimmt bis 31. Dezember 2018 die Funktion als Sicherungseinrichtung die beim Fachverband der Landes- Hypothekenbanken angesiedelte Hypo-Haftungs-GmbH wahr. Jede Sicherungseinrichtung hat einen aus verfügbaren Finanzmitteln bestehenden Einlagensicherungsfonds in Höhe von zumindest 0,8 vH der Summe der gedeckten Einlagen der Mitgliedsinstitute als Zielausstattung einzurichten. Die Bei- tragsverpflichtung richtet sich nach der Höhe der gedeckten Einlagen unter Zugrundelegung von vorher bestimmten Risikofaktoren (sog. risikobasierte Beitragsberechnung). Der für das Geschäftsjahr zu zahlende Jahresbeitrag wurde durch die Bildung einer Rückstellung in Höhe von T€ 332 berück- sichtigt. Darüber hinaus ist die Hypo-Haftungs-GmbH im Sicherungsfall verpflichtet – falls die Fonds- mittel zur Bedeckung der Einlegeransprüche nicht ausreichen – Sonderbeiträge bei ihren Mitgliedsinstituten einzuheben. Diese Sonderbeiträge dürfen gem. § 22 Abs. 1 ESAEG jährlich maxi- mal 0,5 % der jeweils gedeckten Einlagen betragen. Per 1. Jänner 2019 wird die Aufgabe der sektoralen Sicherungseinrichtung an die durch die WKO einzurichtende Einheitliche Sicherungseinrichtung übertragen. Von der Einheitlichen Sicherungsein- richtung werden auch die Agenden der Sicherungseinrichtungen der Fachverbände von Banken und Bankiers und von Volksbanken zu diesem Zeitpunkt übernommen. 18. Art und Betrag wesentlicher Kreditrisiken gemäß § 51 Abs. 14 BWG in T€ 30.06.2016 31.12.2015 Nicht ausgenützte Kreditrahmen bis 1 Jahr 119.274 131.391 Nicht ausgenützte Kreditrahmen über 1 Jahr 282.983 201.483
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