Halbjahresfinanzbericht 2016
HALBJAHRESABSCHLUSS 2 0 1 6 3 3 Gesetz sowie die Abwicklung von Ausgleichsansprüchen im Innenverhältnis“ abgeschlossen. Auf Grund dieser Vereinbarung hat sich die Landes-Hypothekenbank Steiermark AG unter Berücksichti- gung des auf ihren zugehörigen Gewährträger entfallenden Kopfanteils verpflichtet, Finanzmittel bis zu einer Höhe von 155 Millionen Euro der Pfandbriefbank (Österreich) AG zur Erfüllung fälliger Ver- bindlichkeiten aus den HETA-Emissionen zur Verfügung zu stellen. Im Gegenzug tritt die Pfandbrief- bank (Österreich) AG sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen, Sicherheiten und sonstigen Rechte aus oder im Zusammenhang mit einer konkreten HETA-Finanzierung an die zahlen- den Solidarschuldner ab. Zum 30. Juni 2016 wurden von der Pfandbriefbank (Österreich) AG Finanz- mittel in Höhe von 99,6 Millionen Euro abgerufen, wovon auf den eigenen Kopfanteil 49,8 Millionen Euro entfallen. Am 21. Jänner 2016 hat der Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds (KAF) ein Angebot gemäß § 2a Finanzmarktstabilitätsgesetz („FinStaG“) zum Kauf von Schuldtitel der HETA gelegt. Den Gläubigern der HETA wurde angeboten, ihre zu 100 Prozent garantierten Anleihen zu einer Quote von 75 Prozent zurückzukaufen. Die Angebotsfrist endete mit 11. März 2016. Am 16. März 2016 wurde das Ergebnis des Tenderverfahrens veröffentlicht. Eine notwendige Gläubigermehrheit ist nicht zustande gekom- men. Am 10. April 2016 hat die Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) in ihrer Funktion als nationale Abwicklungsbehörde gemäß Bundesgesetz über die Sanierung und Abwicklung von Ban- ken (BaSAG) per Mandatsbescheid die Eckdaten der weiteren Abwicklung der HETA erlassen. Die wesentlichsten Maßnahmen sind: - ein Schuldenschnitt von 100 % für alle nachrangigen Verbindlichkeiten, - ein Schuldenschnitt um 53,98 % auf 46,02 % für alle berücksichtigungsfähigen vorrangigen Verbindlichkeiten, - die Streichung aller Zinszahlungen ab 1. März 2015, als die HETA unter Abwicklung gemäß BaSAG gestellt worden ist, - sowie eine Vereinheitlichung der Fälligkeiten aller berücksichtigungsfähigen Verbindlichkeiten auf 31. Dezember 2023. Laut aktuellem Abwicklungsplan der HETA soll der Abbau bis 2020 abgeschlossen sein, die Rückfüh- rung all ihrer Forderungen sowie der rechtskräftige Abschluss aller offenen Rechtsstreitigkeiten sind aber realistischerweise erst bis Ende 2023 zu erwarten. Erst dann kann das Vermögen letztgültig aufgeteilt und die Gesellschaft liquidiert werden. Im Rahmen einer Besserungsklausel besteht An- spruch auf aliquote Teilnahme an der Verteilung eines allfälligen Liquidationserlöses. In einem Memorandum of Understanding (MoU) vom 18. Mai 2016 haben der Bund und eine bedeu- tende Anzahl von HETA-Gläubigern landesbehafteter Schuldtitel ihre gemeinsame Absicht bekräftigt, eine gütliche Einigung über die Restrukturierung der landesbehafteten Verbindlichkeiten der HETA- Schuldtitel zu erzielen. Demnach ist beabsichtigt, dass der Kärntner Ausgleichszahlungsfonds (KAF) ein neues öffentliches Angebot legt, das wie schon im Jänner 2016 auf Grundlage des § 2a Finanz- marktstabilitätsgesetzes erfolgt. Das Land Kärnten beteiligt sich mit einem Beitrag von 1,2 Milliarden Euro. Falls die erforderlichen Gläubigermehrheiten erreicht werden, haben die HETA-Gläubiger einer- seits die Möglichkeit, ihre nicht nachrangigen Forderungen gegen 75% des Nominales als Barzahlung an den KAF zu veräußern oder andererseits im Tausch gegen ihre HETA-Forderungen eine bundesga- rantierte Nullkuponanleihe des KAF zu erwerben. Die Landes-Hypothekenbank Steiermark AG hat am 22. Juni 2016 ihre Beitrittserklärung zum Memo- randum of Understanding abgegeben.
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