Halbjahresfinanzbericht 2016

3 2  HALBJAHRESABSCHLUSS 2 0 1 6 12. Rückstellungen Rückstellungen wurden für Pensionsansprüche, Abfertigungen, laufende und latente Steuern sowie Sonstiges gebildet. Pensionsrückstellung Zum 30. Juni 2016 gibt es 23 (23) Pensionsempfängerinnen und -empfänger, für die in der Bank direkt vorgesorgt wird, während für 223 (233) Personen Beitragszahlungen an die Pensionskasse (Valida Pension AG) geleistet werden. Der per 30. Juni 2016 ermittelte Rückstellungsbetrag wurde mit T€ 8.885 (T€ 8.887) bilanziert. Abfertigungsrückstellung Die Rückstellung für Abfertigungsvorsorgen wird per 30. Juni 2016 mit einem Buchwert von T€ 10.686 (T€ 10.468) ausgewiesen. Rückstellung für laufende und latente Steuern Die Rückstellungen für laufende und latente Steuern belaufen sich zum Berichtsstichtag auf T€ 486 nach T€ 147 zum 31. Dezember 2015. Sonstige Rückstellungen in T€ 30.06.2015 31.12.2015 Rückstellung für außerbilanzielle Geschäfte (Garantien, nicht ausgenützte Kreditrahmen) 14.987 20.132 Personal 7.626 7.665 Bewertung derivative Finanzgeschäfte des Bankbuchs 3.560 2.776 Beratungs- und Prozesskosten 1.537 1.543 Sonstiges 2.092 507 In den Personalrückstellungen sind unter anderem die Urlaubsrückstellung mit T€ 355 (T€ 355), eine Rückstellung aus vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmerinnen und -nehmern mit T€ 5.777 (T€ 5.641), die Rückstellung für Jubiläumsgelder mit T€ 967 (T€ 966) und die Vorruhe- standsrückstellung mit T€ 43 (T€ 78) enthalten. Die Rückstellungen für außerbilanzielle Geschäfte von T€ 14.987 (T€ 20.132) betreffen Haftungen, Garantien und Kreditrisiken. Darin enthalten ist eine Rückstellung in Höhe von T€ 11.978 (T€ 13.075) für das Ausfallsrisiko, welches die Landes-Hypothekenbank Steiermark AG im Zusammenhang mit der von der HETA über die Pfandbriefbank (Österreich) AG begebenen Emissionen trägt. Mit Bescheid vom 1. März 2015 ordnete die Finanzmarktaufsicht („FMA“) in ihrer Funktion als Abwick- lungsbehörde gem. § 3 Abs 1 BaSAG an, dass infolge des Vorliegens der Abwicklungsvoraussetzun- gen nach § 49 BaSAG die Fälligkeiten sämtlicher von der HETA ASSET RESOLUTION AG („HETA“) ausgegebenen Schuldtitel und ihrer Verbindlichkeiten mit sofortiger Wirkung bis zum 31. Mai 2016 aufgeschoben werden („HETA Moratorium“). Von diesem Moratorium sind emittierte Schuldtitel der Pfandbriefbank (Österreich) AG in Höhe von 1,2 Milliarden Euro betroffen. Im April 2015 wurde zwischen der Pfandbriefstelle der österreichischen Landes-Hypothekenbanken, der Pfandbriefbank (Österreich) AG sowie den einzelnen Mitgliedsinstituten und dem Land Kärnten die „Vereinbarung über die Erfüllung und Abwicklung der Solidarhaftung gemäß § 2 Pfandbriefstelle-

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