Halbjahresfinanzbericht 2016
2 8 HALBJAHRESABSCHLUSS 2 0 1 6 C. Erläuterungen zu Bilanzpositionen 1. Zum Börsenhandel zugelassene Wertpapiere gemäß § 64 Abs. 1 Z. 10 BWG in T€ 30.06.2016 31.12.2015 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 481.670 495.026 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0 0 2. Zum Börsenhandel zugelassene Wertpapiere – Art der Bewertung gemäß § 64 Abs. 1 Z. 11 BWG Die Zuordnung zum Anlage- oder Umlaufvermögen richtet sich im jeweiligen Einzelfall nach der Ent- scheidung der zuständigen Gremien. Wertpapiere, die dazu bestimmt sind, dauernd dem Geschäfts- betrieb zu dienen, werden im Anlagevermögen ausgewiesen. Wertpapiere, die nicht zu den Finanzanlagen zählen, werden dem Umlaufvermögen zugeordnet. Anlagevermögen in T€ 30.06.2016 31.12.2015 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 101.428 115.088 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0 0 Umlaufvermögen in T€ 30.06.2016 31.12.2015 Schuldverschreibungen und andere festverzinsliche Wertpapiere 380.242 379.938 Aktien und andere nicht festverzinsliche Wertpapiere 0 0 3. Unterschiedsbetrag gemäß § 56 Abs. 2 und 3 BWG bei festverzinslichen Wertpa- pieren des Finanzanlagevermögens in T€ 30.06.2016 31.12.2015 Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und dem niedrigeren Rückkaufswert 920 1.089 Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und dem höheren Rückkaufswert 277 282 4. Unterschiedsbetrag gemäß § 56 Abs. 4 BWG der zum Börsenhandel zugelasse- nen Wertpapiere des Umlaufvermögens in T€ 30.06.2016 31.12.2015 Unterschiedsbetrag zwischen Anschaffungskosten und dem höheren Marktwert 368 90
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