Halbjahresfinanzbericht 2016
2 6 HALBJAHRESABSCHLUSS 2 0 1 6 10. Rückstellungen Sämtliche Sozialkapitalrückstellungen (Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungsverpflichtungen und Jubiläumsgelder) werden gemäß IAS 19 – Employee Benefits – nach dem Anwartschaftsbarwert- verfahren (Projected Unit Credit Method) ermittelt. Entsprechend den derzeit geltenden Bestimmun- gen wurde das Pensionsantrittsalter bei Frauen und Männern mit 62 Jahren (62 Jahre) unter Beachtung der Übergangsbestimmungen laut Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBI. Nr. 111/2010 vom 30.12.2010) und des „BVG Altersgrenzen“ (BGBI. 832/1992; Bundesverfassungsgesetz über unter- schiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten) angesetzt. Als biometri- sche Rechnungsgrundlagen wurden bei sämtlichen Sozialkapitalrückstellungen die „AVÖ 2008-P- Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung – Pagler & Pagler“ in der Ausprägung für Ange- stellte herangezogen. 10.1. Pensionsrückstellung Die Pensionsverpflichtungen werden unter Anwendung der Grundsätze der IFRS versicherungsma- thematisch mit einem Zinssatz von 1,10 % (1,60 %) ermittelt. Der Pensionstrend wurde mit 1,30 % (1,30 %) angenommen. 10.2. Abfertigungsrückstellung Die Abfertigungsrückstellung wird unter Anwendung der Grundsätze der IFRS versicherungsmathe- matisch mit einem Zinssatz von 0,90 % (1,40 %) berechnet. Der Gehaltstrend wurde mit 2,60 % (2,60 %) angenommen. 10.3. Jubiläumsgeldrückstellung Die Rückstellung für Jubiläumsgelder (25 und 35 Dienstjahre) wird unter Anwendung der Grundsätze der IFRS versicherungsmathematisch unter Anwendung eines Zinssatzes von 0,90 % (1,40 %) be- rechnet. Der Gehaltstrend wurde mit 2,60 % (2,60 %) angenommen. 10.4. Übrige Rückstellungen In den übrigen Rückstellungen sind unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und der Höhe und dem Grunde nach ungewissen Verbindlich- keiten mit jenen Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforder- lich sind. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr erfolgt eine Abzinsung zum marktüblichen Zinssatz.
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