Halbjahresfinanzbericht 2016

HALBJAHRESABSCHLUSS 2 0 1 6  2 5 4. Risikovorsorge Bei der Bewertung des Kreditportefeuilles werden für alle erkennbaren Risiken und drohenden Verlus- te Einzelwertberichtigungen bzw. Rückstellungen gebildet. Der beizulegende Zeitwert für Forderungen und außerbilanzielle Geschäfte wird durch Diskontierung der erwarteten künftigen Cashflows mit einem angemessenen Zinssatz ermittelt. Vom Wertbeibehaltungswahlrecht gemäß § 208 Abs. 2 UGB in der Fassung vor dem RÄG 2014 wur- de nicht Gebrauch gemacht, sodass eine Wertaufholung im Sinne des § 906 Abs. 32 UGB nicht vorzunehmen war. 5. Sonderbewertung gem. § 57 Abs. 1 und 2 BWG Im vorliegenden Halbjahresabschluss wurde vom Bewertungswahlrecht gemäß § 57 Abs. 1 und 2 BWG Gebrauch gemacht. 6. Beteiligungen Beteiligungen werden zu Anschaffungskosten bewertet, sofern nicht anhaltende Verluste, ein verrin- gertes Eigenkapital und/oder ein verminderter Ertragswert eine Abwertung auf den niedrigeren beizu- legenden Wert erforderlich machen. Für die Bewertung wird in der Regel die „Discounted Cash Flow“-Methode (DCF) angewendet. Das DCF-Verfahren ermittelt den Unternehmenswert durch das Abzinsen von zukünftigen Cashflows. Der hierbei verwendete Kapitalisierungszinssatz setzt sich aus einem Basiszinssatz und einem Risikozu- schlag zusammen, der jährlich an die Marktbedingungen angepasst wird. 7. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sowie der Sachan- lagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der planmäßigen linearen Ab- schreibung. Außerplanmäßige Abschreibungen werden nur bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen. Als Abschreibungssätze kommen bei Gebäuden 2 % bis 3,33 % und bei beweglichen Anlagen 5 % bis 33,33 % zum Ansatz. Die geringwertigen Vermögensgegenstände werden sofort abgeschrieben. 8. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden prinzipiell mit dem Nennwert bzw. dem höheren Erfüllungsbetrag angesetzt. 9. Kosten eigener Emissionen Emissionskosten, Zuzählungsprovisionen, Agio bzw. Disagio werden auf die Laufzeit der Emissionen verteilt.

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