Halbjahresfinanzbericht 2016

1 2  HALBJAHRES LAGEBER I CHT 2 0 1 6 Im Bereich der Immobilienprojektfinanzierung ist die Nach- frage in den Zielmärkten zufriedenstellend, sodass der erfolgreich eingeschlagene Weg auch im zweiten Halbjahr fortgesetzt werden kann. Im Ballungsraum Wien ist die Finanzierungsnachfrage un- gebrochen. Der Schwerpunkt liegt hier, wie im gesamten österreichischen Immobilienmarkt, auf Wohnbaufinanzie- rungen (Neubauprojekte sowie Handel mit Zinshäusern). Die Nachfrage nach Büroimmobilien sehen wir derzeit eher in einer Seitwärtsbewegung. Im Bereich des Einzelhandels hat Österreich bereits einen sehr hohen Versorgungsgrad erreicht, sodass in diesem Bereich sehr selektiv vorgegan- gen wird. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass in Österreich das Wachstum des Bereichs Projektfinanzierung haupt- sächlich durch Wohnbaufinanzierungen getrieben wird. Der Zielmarkt Deutschland muss differenziert betrachtet werden: Der Münchner Wohnimmobilienmarkt ist extrem hochprei- sig, doch ist die Nachfrage nach hochwertigen Wohnim- mobilien weiterhin intakt. Die von unserem Haus begleiteten Projektanten agieren bei der Akquisition wirt- schaftlich sehr umsichtig. In Berlin hat sich der Preisanstieg bei Wohnimmobilien deutlich verflacht, zeigt aber immer noch eine steigende Tendenz. Ein festzustellender Trend ist, dass österreichi- sche und deutsche Immobilieninvestoren ihren Fokus ver- stärkt auf neue Ballungszentren mit entsprechend starker Nachfrage nach Wohnimmobilien legen. Zusammenfassend kann daher gesagt werden, dass das Jahr 2016 in unseren Zielmärkten verstärkt von wohnwirt- schaftlichen Finanzierungen geprägt sein wird. Im Juli hat sich der Ministerrat auf eine Änderung der öster- reichischen Stabilitätsabgabe („Bankenabgabe“) geeinigt. Durch die neue Bankenabgabe soll die Steuerlast für Kre- ditinstitute verringert werden. Statt einem Gesamtvolumen von bisher rund 640 Millionen Euro sollen alle Kreditinstitute in Österreich ab 2017 nur noch 100 Millionen Euro jährlich bezahlen. Die Beitragssätze sollen massiv gesenkt werden, zusätzlich wird eine gewinnabhängige Deckelung analog der deutschen Regelung eingeführt. Der Kreis der Steuer- pflichtigen wird sich ändern und so wird statt einer Schwel- le von 1 Milliarde Euro der Bemessungsgrundlage künftig jedes Institut mit einer Bemessungsgrundlage ab 300 Milli- onen Euro zur Zahlung der Steuer verpflichtet sein. Die Bemessungsgrundlage selbst bleibt unverändert. Im Ge- genzug wird es eine Abschlagszahlung von insgesamt 1 Milliarde Euro für alle Kreditinstitute in Österreich geben. Die vorliegende Einigung ist eine politische Absichtserklä- rung, die noch in ein konkretes Gesetz gegossen werden muss. Die neuen Regelungen sollen im Herbst 2016 be- schlossen werden und Anfang 2017 in Kraft treten. Im ersten Halbjahr 2016 wurde seitens der HYPO Steier- mark ein Betrag von 1,8 Millionen Euro für die Stabilitäts- abgabe aufgewendet. Aufgrund der geplanten Neuregelung wird in der Zukunft mit einer deutlichen Ent- lastung gerechnet. Risikobericht Wesentliche Risiken und Ungewissheiten Das Risikomanagement der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG (in Folge „HYPO“) folgt den Zielen und Anforderungen der HYPO-Risikostrategie, die auf Basis des jährlichen Budgetierungs- und Planungsprozesses aktualisiert wird. Die HYPO verfolgt mit ihrer Risikopolitik das Ziel, alle relevanten Risiken, die sich aus dem Bankge- schäft und dem Bankbetrieb ergeben, frühzeitig zu erken- nen und durch eine wirksame Risikosteuerung aktiv zu managen und zu begrenzen. Alle Einzelrisiken sollen dabei permanent und vollständig erfasst werden. Um Risiken effektiv erkennen, einstufen und steuern zu können, verfügt die Bank, integriert und stark eingebunden in den Konzern der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG, über ein umfas- sendes Risikomanagement und -controlling. Im Konzern sind die erforderlichen organisatorischen Vor- kehrungen getroffen, um den Anforderungen eines moder- nen Risikomanagements zu entsprechen. Es gibt eine klare Trennung zwischen Markt und Risikobeurteilung, -messung und -kontrolle. Die Marktfolgeaufgaben werden aus Grün- den der Sicherheit und Vermeidung von Interessenkonflik- ten von unterschiedlichen Organisationseinheiten wahrgenommen. Gemäß den Bestimmungen des § 39a BWG haben Banken über wirksame Pläne und Verfahren zu verfügen, um die Höhe, die Zusammensetzung und die Verteilung des Kapi- tals, welches zur quantitativen und qualitativen Absiche- rung aller wesentlichen bankgeschäftlichen und bankbetrieblichen Risiken zur Verfügung steht, zu ermitteln.

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