Halbjahresfinanzbericht 2015

6  HALBJAHRESLAGEBER I CHT 2 0 1 5 Einlegerinnen und Einlegern sowie Kundinnen und Kunden und möglichst geringem Einsatz öffentlicher Mittel. Das BaSAG trifft Regelungen für die folgenden Themenbe- reiche:  „Vorbeugung“ durch die verpflichtende Erstellung von Sanierungsplänen durch die Banken und die Erstellung von Abwicklungsplänen durch die Ab- wicklungsbehörde samt Befugnissen zur Beseiti- gung von Abwicklungshindernissen;  „Frühintervention“ mit der Möglichkeit frühzeitig einzugreifen und damit verbundenen zusätzlichen Eingriffsbefugnissen für die Aufsichtsbehörden sowie  „Abwicklung“ durch die Einrichtung einer nationa- len Abwicklungsbehörde und den ihr zur Verfü- gung stehenden Befugnissen und Abwicklungsinstrumenten. Als besonders erwähnenswerte Neuerungen sind die Ein- richtung der Abwicklungsbehörde, die Schaffung eines Abwicklungsfinanzierungsmechanismus und die Einführung des Bail-in-Instruments zur Gläubigerbeteiligung an den Abwicklungskosten bereits mit 1. Jänner 2015 hervorzuhe- ben. Mit der Anwendung des neuen Bankenabwicklungsgeset- zes auf die HETA erfolgte europaweit die erste Abwicklung gemäß der neuen EU-Richtlinie. In ihrer Funktion als Abwicklungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 BaSAG ordnete die Finanzmarktaufsicht (FMA) mit Bescheid vom 1. März 2015 an, dass infolge des Vor- liegens der Abwicklungsvoraussetzungen nach § 49 Ba- SAG die Fälligkeiten sämtlicher von der HETA ausgegebenen Schuldtitel und ihrer Verbindlichkeiten mit sofortiger Wirkung bis zum 31. Mai 2016 aufgeschoben werden. Am 28. Juli 2015 hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Bundesgesetz über Sanierungsmaßnahmen für die HYPO ALPE ADRIA BANK INTERNATIONAL AG (HaaSanG) als verfassungswidrig zur Gänze aufgehoben. Von dieser Aufhebung ist auch die HETA, die Abbaueinheit der HYPO ALPE ADRIA BANK INTERNATIONAL AG, betroffen, da diese auf Grundlage des nun aufgehobenen Gesetzes Nachrangkapital in Höhe von rund 800 Millionen Euro in der Bilanz 2014 ausgebucht und damit ihren Verlust redu- ziert hat. Ergänzend darf aus dem Erkenntnis des Verfassungsge- richtshofes hervorgehoben werden, dass die Werthaltigkeit der Kärntner Landeshaftung bestätigt wurde – dies auch vor dem Hintergrund der angespannten finanziellen Lage des Bundeslandes. Gem. § 126 BaSAG hat die FMA als nationale Abwick- lungsbehörde für 2015 auch Beiträge zum nationalen Ab- wicklungsfonds einzuheben. Der Beitrag, welcher in Summe von allen österreichischen Banken zu bezahlen ist, errechnet sich aus einem Grundbeitrag für nicht pauscha- lierte Institute, welcher sich an den gedeckten Einlagen gem. ESAEG orientiert, und einer Risikoanpassung, um für jedes Kreditinstitut die individuelle Risikosituation zu erfas- sen und so den individuellen Beitrag zu berechnen. Die Landes-Hypothekenbank Steiermark AG konnte sich in diesem herausfordernden Umfeld sehr gut behaupten und die für das erste Halbjahr budgetierten Erträge konnten aufgrund einer professionellen Marktbearbeitung erwirt- schaftet werden. Dies erfolgte in bestem Zusammenspiel mit einem aktiven Risikomanagement, welchem sowohl im Bestands- wie auch im Neugeschäft besonderes Augen- merk gewidmet wird. Die strategischen Geschäftsfelder unseres Hauses haben wesentlichen Anteil am guten Halb- jahresergebnis und die Fokussierung auf die definierten Zielmärkte hat den gewünschten Erfolg gebracht. Deutlich spürbar waren auch die positiven Effekte der eingeleiteten Maßnahmen zur Eigenmittelstärkung. Wie schon in der Vergangenheit wurden die Betriebsauf- wendungen aufgrund der großen Kostendisziplin auf das Mindestmaß beschränkt und dies wird auch weiterhin im Fokus unserer Bemühungen stehen. Im Rahmen der Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2013 und des Halbjahresfinanzberichtes zum 30. Juni 2014 durch die Österreichische Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) kam es zu zwei Fehlerfeststel- lungen betreffend den Jahresabschluss 2013, welche im Halbjahresabschluss 2014 bzw. Jahresabschluss 2014 in laufender Rechnung korrigiert wurden. Die Fehlerveröffent- lichung ist auf der Internetseite der Landes- Hypothekenbank Steiermark AG unter dem Menüpunkt „Bekanntmachungen/Finanzberichte/2013“ ersichtlich. Erläuterungen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Im Lagebericht werden das aktuelle Zahlenmaterial und die Vorjahreswerte gerundet in Tausend EURO (T€) dargestellt. In der Summenbildung können daher Rundungsdifferenzen nicht ausgeschlossen werden.

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