Halbjahresfinanzbericht 2015
2 8 HALBJ AHRESABSCHLUSS 2 0 1 5 15. Art und Betrag wesentlicher Eventualverbindlichkeiten gemäß § 51 Abs. 13 BWG Die Eventualverbindlichkeiten (vor Rückstellungen) betreffen: in T€ 30.06.2015 31.12.2014 Garantien 17.263 18.349 Bürgschaften 7.987 17.772 Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten 284.457 156.681 Folgende Vermögensgegenstände sind als Sicherheit für fremde Verbindlichkeiten bestellt: in T€ 30.06.2015 31.12.2014 Schuldtitel öffentlicher Stellen 7.500 5.000 Festverzinsliche Wertpapiere 63.500 34.500 Forderungen an Kunden 213.457 117.181 Über die unter dem Bilanzstrich ausgewiesenen Eventualverpflichtungen hinaus besteht noch eine Verpflichtung aus der gemäß § 93 BWG zur Einlagensicherung vorgeschriebenen Mitgliedschaft bei der „HYPO-Haftungsgesellschaft mbH“. Im Falle der Inanspruchnahme dieser Einlagensicherung beträgt die Beitragsleistung für das Einzelinstitut gemäß § 93a Abs. 1 BWG höchstens 1,5 % der Bemessungsgrundlage gemäß Art. 92 Abs. 3 lit. a der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 zum letzten Bilanzstichtag, somit für die Bank T€ 23.220 (23.501). Die Landes-Hypothekenbank Steiermark AG ist gemäß § 1 Abs. 5 PfBrStG Mitgliedsinstitut der Pfandbriefstelle der österreichischen Landes-Hypothekenbanken. Gemäß § 2 PfBrStG haften die Mitgliedsinstitute und die jeweiligen Gewährträger der Mitgliedsinstitute zur ungeteilten Hand für die Verbindlichkeiten der Pfandbriefstelle. Die Pfandbriefstelle hat zum 31. Dezember 2014 Verbindlich- keiten aus Emissionen in Höhe von 5,5 Milliarden Euro, davon betreffen die HETA ASSET RESOLUTI- ON AG (HETA) 1,24 Milliarden Euro. Mit Bescheid vom 1. März 2015 ordnete die Finanzmarktaufsicht (FMA) in ihrer Funktion als Abwick- lungsbehörde gemäß § 3 Abs. 1 BaSAG an, dass infolge des Vorliegens der Abwicklungs- voraussetzungen nach § 49 BaSAG die Fälligkeiten sämtlicher von der HETA ausgegebenen Schuldtitel und ihrer Verbindlichkeiten mit sofortiger Wirkung bis zum 31. Mai 2016 aufgeschoben werden. In Umsetzung der „Vereinbarung über die Erfüllung und Abwicklung der Solidarhaftung gemäß § 2 Pfandbriefstelle-Gesetz sowie die Abwicklung von Ausgleichsansprüchen im Innenverhältnis“ vom 2./7. April 2015, abgeschlossen zwischen der Pfandbriefstelle der österreichischen Landes- Hypothekenbanken, der Pfandbriefbank (Österreich) AG, den einzelnen Mitgliedsinstituten und dem Land Kärnten, wurden von den insgesamt im ersten Halbjahr 2015 fälligen HETA-Emissionen in Höhe von rund 575 Millionen Euro seitens der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG 74,4 Millionen Euro geleistet, wovon für die Hälfte dieses Betrags das Land Steiermark als Gewährträger die Haftung übernommen hat. Für das Risiko, dass die Pfandbriefstelle (bzw. Pfandbriefbank) der Verpflichtung zur Bedienung der betroffenen Schuldtitel nicht zur Gänze nachkommen kann, und die Landes-Hypothekenbank Steier- mark AG, die übrigen Landes-Hypothekenbanken und die jeweiligen Gewährträger von den Gläubi- gern der Pfandbriefbank AG bzw. Pfandbriefstelle im Zuge der gesetzlichen Solidarhaftung in
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