Halbjahresfinanzbericht 2015
HALBJAHRESABSCHLUSS 2 0 1 5 2 7 13. Rückstellungen Rückstellungen wurden für Pensionsansprüche, Abfertigungen sowie Sonstiges gebildet. Pensionsrückstellung Zum 30. Juni 2015 gibt es 23 (24) Pensionsempfängerinnen und -empfänger, für die in der Bank direkt vorgesorgt wird, während für 228 (238) Personen Beitragszahlungen an die Pensionskasse (Valida Pension AG) geleistet werden. Der per 30. Juni 2015 ermittelte Rückstellungsbetrag ist mit T€ 9.822 (T€ 10.105) bilanziert. Abfertigungs- und Jubiläumsgeldrückstellung Die Rückstellung für Abfertigungsvorsorgen wird per 30. Juni 2015 mit einem Buchwert von T€ 10.907 (T€ 10.649) ausgewiesen, jene für Jubiläumsgelder erreichte zum Berichtsstichtag einen Buchwert von T€ 1.021 (T€ 1.045). Sonstige Rückstellungen In den Sonstigen Rückstellungen sind unter anderem die Urlaubsrückstellung mit T€ 403 (T€ 396), eine Rückstellung aus vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Dienstnehmerinnen und -nehmern mit T€ 5.195 (T€ 5.092) und die Vorruhestandsrückstellung mit T€ 140 (T€ 226) enthalten. Die Rückstellungen für außerbilanzielle Geschäfte betreffen Haftungen, Garantien und Kreditrisiken. Darin enthalten ist eine Rückstellung in Höhe von T€ 11.961 (T€ 15.500) für das Ausfallsrisiko, wel- ches die Landes-Hypothekenbank Steiermark im Zusammenhang mit der von der HETA über die Pfandbriefbank begebenen Emissionen trägt. Diesbezüglich wird auf die Ausführungen zu Punkt 15. „Art und Betrag wesentlicher Eventualverbindlichkeiten“ verwiesen. Gemäß BaSAG hat die FMA als nationale Abwicklungsbehörde für 2015 auch Beiträge zum nationa- len Abwicklungsfonds einzuheben. Der Beitrag, welcher in Summe von allen österreichischen Banken zu bezahlen ist, errechnet sich aus einem Grundbeitrag für nicht pauschalierte Institute, welcher sich an den gedeckten Einlagen gem. ESAEG orientiert, und einer Risikoanpassung, um für jedes Kredit- institut die individuelle Risikosituation zu erfassen und so den individuellen Beitrag zu berechnen. Dafür wurde eine Rückstellung in Höhe von T€ 1.400 (0) eingestellt. 14. Wesentliche sonstige Verbindlichkeiten gemäß § 64 Abs. 1 Z. 12 BWG und § 225 Abs. 6 UGB in T€ 30.06.2015 31.12.2014 Zinsaufwendungen (erst nach dem Berichtsstichtag zahlungswirksam) 7.398 9.608 Abgaben und Gebühren 1.026 1.339 Verbindlichkeiten gegenüber der Steiermärkischen Gebietskrankenkasse 581 375 Zahlungsaufträge in Durchführung 27.894 7.206 Verbindlichkeiten gegenüber der Raiffeisen-Landesbank Steiermark AG 402 1.444 Lieferantenverbindlichkeiten 1.403 1.050 Verbindlichkeiten gegenüber dem HYPO-Verband 449 449
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