Halbjahresfinanzbericht 2015
2 2 HALBJ AHRESABSCHLUSS 2 0 1 5 Wertminderung vorgenommen. Als Abschreibungssätze kommen bei Gebäuden 2 % bis 3,33 % und bei beweglichen Anlagen 5 % bis 33,33 % zum Ansatz. Die geringwertigen Vermögensgegenstände werden sofort abgeschrieben. 8. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten werden prinzipiell mit dem Nennwert bzw. dem höheren Rückzahlungsbetrag ange- setzt. 9. Kosten eigener Emissionen Emissionskosten, Zuzählungsprovisionen, Agio bzw. Disagio werden auf die Laufzeit der Emissionen verteilt. 10. Rückstellungen Sämtliche Sozialkapitalrückstellungen (Rückstellungen für Pensionen, Abfertigungsverpflichtungen und Jubiläumsgelder) werden gemäß IAS 19 – Employee Benefits – nach dem Anwartschaftsbarwert- verfahren („Projected Unit Credit Method“) ermittelt. Entsprechend den derzeit geltenden Bestimmun- gen wurde das Pensionsantrittsalter bei Frauen und Männern mit 62 Jahren (62 Jahre) unter Beachtung der Übergangsbestimmungen laut Budgetbegleitgesetz 2011 (BGBI. Nr. 111/2010 vom 30.12.2010) und des „BVG Altersgrenzen“ (BGBI. 832/1992; Bundesverfassungsgesetz über unter- schiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten) angesetzt. Als biometri- sche Rechnungsgrundlagen wurden bei sämtlichen Sozialkapitalrückstellungen die „AVÖ 2008-P- Rechnungsgrundlagen für die Pensionsversicherung – Pagler & Pagler“ in der Ausprägung für Ange- stellte herangezogen. In den übrigen Rückstellungen sind unter Beachtung des Vorsichtsprinzips alle zum Zeitpunkt der Berichterstellung erkennbaren Risiken, der Höhe und dem Grunde nach ungewissen Verbindlichkeiten mit den Beträgen berücksichtigt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind. 11. Gewinn-und-Verlust-Rechnung Aufgrund der Empfehlung der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR), welche den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2013 und den Halbjahresfinanzbericht zum 30. Juni 2014 der Landes-Hypothekenbank Steiermark AG einer Prüfung unterzogen hat, erfolgt der Ausweis von Zins- erträgen und –aufwendungen aus Zinssicherungsgeschäften ab dem Geschäftsjahr 2015 nach dem Bruttoprinzip.
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